Bestattungsfachkraft

Arbeitsgebiet:
Die Bestattungsfachkraft erbringt umfassende Dienstleistungen im Rahmen eines Bestattungsauftrages. Sie informiert, berät und betreut die Hinterbliebenen, koordiniert das Dienstleistungsangebot, erfasst und überprüft Geschäftsprozesse.
Gespräche mit den Hinterbliebenen müssen rücksichtsvoll, einfühlsam und mit viel Geduld geführt werden.
Die Bestattungsfachkraft ist verpflichtet, alle mit dem Beruf zusammenhängenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Unterschiedliche Riten und Gebräuche können in die Gestaltung der Trauerfeier einbezogen werden.
Branchen / Betriebe:
Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen, bei letzteren in erster Linie auf den entsprechenden Friedhöfen.
Berufliche Fähigkeiten:
Bestattungsfachkräfte
  • beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche
  • arbeiten selbstständig und im Team, stimmen ihre Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab
  • arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken, nehmen Bestattungsaufträge entgegen und bearbeiten sie,
  • planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bei der Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,
  • fertigen und wenden technische Unterlagen an,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen, be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,
  • beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage Angehörigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie trauerpsychologische Maßnahmen anzuwenden und über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
  • führen friedhofstechnische Arbeiten durch,
  • versorgen Verstorbene nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen, sorgen für Verstorbene, indem sie sie überführen, aufbewahren und aufbahren
  • wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
  • informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten.
Ausbildungsschwerpunkte:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  • Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen,
  • Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen,
  • Riten und Gebräuche,
  • Handhabung und Warten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten,
  • Bearbeiten von Bestattungsaufträgen,
  • Durchführen von Trauerfeiern und Bestattungen,
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung,
  • Psychologische Maßnahmen,
  • Bestattungsvorsorge.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschule:
Grundlagen: Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.