Neu: Azubi-Wohnheim ab Herbst 2025

Die Apartments in Bremens erster Azubi-Wohnanlage im Ellener Hof (Bremen-Osterholz) können voraussichtlich ab September 2025 bezogen werden. Bewerbungsfrist: 31. Juli 2025
Interessant für Betriebe: Um für ihre Auszubildenden Plätze im neuen Azubi-Wohnheim zu sichern, können Unternehmen für jährlich 1.200 € pro Wohnplatz sog. “Belegrechte” erwerben (für maximal zwei Auszubildende). Diese bekommen dann sicher einen Wohnplatz für 350 Euro Miete inkl. Nebenkosten.
Im Stadtleben Ellener Hof, einem neuen 10 Hektar großen Quartier in Bremen Osterholz, wird derzeit die erste Wohnanlage im Land Bremen speziell für Auszubildende gebaut. An der Ecke Pawel-Adamowicz-Straße und Ludwig-Roselius-Allee entstehen auf fünf Geschossen und rund 1.700 Quadratmetern Fläche 53 Apartments für 66 Auszubildende. Das Projekt wird von der gemeinnützigen Stiftung Maribondo da Floresta getragen und mit 2,4 Millionen Euro durch die Freie Hansestadt Bremen bezuschusst.
Mit dieser Wohnanlage soll für Auszubildende günstiger Wohnraum geschaffen werden. Als gemeinnütziges Projekt wird die monatliche Miete, inklusive aller Nebenkosten, 350 Euro betragen. Die Wohnanlage befindet sich noch im Bau und wird voraussichtlich ab September 2025 bezugsfertig sein. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Wohnplätze ist grundsätzlich aufgeteilt in die direkte Vergabe an Auszubildende (ca. 80 % der Plätze) sowie die indirekte Vergabe über Unternehmen (ca. 20 % der Plätze).
Die Belegung der Plätze wird von der Ausbildungsgesellschaft Bremen mbH (ABiG) in enger Absprache mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI) umgesetzt. Das Belegungsverfahren sieht vor, dass 80% der verfügbaren Wohnplätze über ein Losverfahren direkt an Auszubildende vergeben werden. 20% der Plätze werden an Unternehmen über den Verkauf von Belegrechten vergeben.
Erwerb von Belegrechten
Um den eigenen Auszubildenden den Einzug in die neue Azubi-Wohnanlage zu ermöglichen, können Unternehmen für jährlich 1.200 € pro Wohnplatz (für maximal zwei Auszubildende) das ‚Belegrecht‘ für einen Wohnplatz erwerben. Unternehmen mieten die Apartments nicht selbst, sondern erwerben das Recht zu entscheiden, wer einziehen darf. Das heißt, dass der Mietvertrag auch bei einer ‚indirekten Vergabe‘ weiterhin zwischen dem Vermieter (Stiftung Maribondo da Floresta) und dem Auszubildenen geschlossen wird. Wenn ein Unternehmen Interesse am Erwerb von Belegrechten hat, reicht eine kurze E-Mail an azubiwerk@abig-bremen.de. Die ABiG meldet sich dann persönlich zurück und beantwortet offene Fragen.
Grundvoraussetzungen
Unabhängig davon, ob der Platz direkt an Auszubildende vergeben wird oder indirekt über Unternehmen, müssen Auszubildende die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • mindestens 18 Jahre alt
  • spätestens ab dem 1. September in einer staatlich anerkannten Ausbildung (dual oder schulisch, ein entsprechender Vertrag muss vorliegen)
  • der Ausbildungsmittelpunkt liegt im Land Bremen
  • ein eingeschränkter Wohnberechtigungsschein (WBS)* muss vorliegen
    * Die Einkommensgrenze für einen eingeschränkten WBS liegt in Bremen bei 19.200 Euro im Jahr (Ausbildungsgehalt brutto zzgl. weiterer Einkommen). D. h. in der Regel erhält jeder Auszubildende, der sich auf den WBS bewirbt, zumindest den eingeschränkten WBS, der für den Einzug in die Azubi-Wohnanlage ausreichend ist.
Weitere Informationen sowie alle Unterlagen zur Bewerbung von Auszubildenden finden sich auf der Webseite der ABiG: