Fit for 90? EU stellt Klimaziele für 2040 vor

Die Europäische Kommission hat am 6. Februar ihre Mitteilung zum 2040-Klimaziel vorgelegt. In ihrer Mitteilung empfiehlt die Brüsseler Behörde für das Jahr 2040 ein Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990.
Hervorgehoben wird im 2040-Klimaziel vor allem die Dekarbonisierung der Industrie und gleichzeitige Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – durch bessere Rahmenbedingungen, intensivierte Dialoge zwischen Wirtschaft und Politik sowie dem Einsatz von neuen Technologien, wie die Speicherung und Nutzung von CO2.
Im europäischen Klimaschutzgesetz gibt es bereits Treibhausgasreduktionsziele für 2030 (minus 55 Prozent) und 2050 (Treibhausgasneutralität). Nun soll dem ein Zwischenziel von minus 90 Prozent bis 2040 hinzugefügt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zeigt die Analyse im zugrundeliegenden Impact Assessment, dass das Niveau der verbleibenden EU-weiten Emissionen im Jahr 2040 weniger als 850 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen müsste. Als Voraussetzung dafür sieht die Kommission vor allem die vollständige Umsetzung des Fit-for-55-Pakets. 
Zusätzlich sollen Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität in Europa stärker unterstützt werden. Die Kommission wirbt für einen Deal für die industrielle Dekarbonisierung, welcher bereits im 2023 veröffentlichten Green Deal Industrial Plan erwähnt wird. Die EU-Industriepolitik soll sich dabei laut Plan der Kommission verstärkt auf belastbare Wertschöpfungsketten, insbesondere für kritische Primär- und Sekundärrohstoffe und einer erhöhten einheimischen Produktionskapazität in strategischen Sektoren konzentrieren, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Grüne Leitmärkte sollen dabei unterstützen.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist eine enge Verknüpfung zwischen der Klimawende und der Wettbewerbsfähigkeit von elementarer Bedeutung. Wichtig ist dabei, dass die industrie- und energiepolitischen Ziele der EU gemeinsam vorangetrieben werden, ohne sich dabei gegenseitig zu hemmen. Zudem müssen Betriebe aus allen Branchen, Sektoren und Größen mitbedacht werden - dies erfordert einen breit angelegten Bürokratieabbau. In der Praxis steigen bisher nämlich durch viele Maßnahmen des Green Deal die Bürokratielasten für Betriebe nochmals erheblich an. Dies hat zur Folge, dass die Unternehmen weniger finanzielle Ressourcen für Investitionen in ihre betriebliche Klimaneutralität zur Verfügung haben. 
Die EU spielt bereits heute beim internationalen Klimaschutz eine Vorreiterrolle. Um den Abstand bei den Klimaschutzkosten im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern zu verringern und damit ähnliche Voraussetzungen zu schaffen, sollen globale Klimapartnerschaften weiter vorangetrieben werden, beispielsweise durch den jüngst gegründeten Klimaklub. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die globale CO2-Bespreisung, ähnlich zu dem in Europa herrschenden Emissionshandelssystem (EU ETS). Das marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrument ist und soll auch weiterhin das Herzstück der europäischen Klimapolitik bleiben. 
Um das empfohlene Ziel von 90 Prozent zu erreichen, sind neben Emissionsreduktionen aber auch Technologien für die CO2-Abscheidung, Entnahme, Speicherung und Nutzung (CCUS) in der Industrie und dem Energiesektor erforderlich. Bis 2040 soll das europäische Energiesystem vollständig dekarbonisiert sein. Dafür benötigt es neben CCUS vor allem der Ausweitung etablierter erneuerbarer Technologien wie Wind und PV, aber auch kleine modulare Reaktoren sollen zukünftig berücksichtigt werden. Des Weiteren hebt die Kommission die Bedeutung und zukünftige Stärkung von Direktstromlieferverträgen (PPAs) hervor. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist dies nicht nur förderlich für den erneuerbare Energien Ausbau, sondern bietet Unternehmen zudem die Möglichkeit günstig und langfristig grünen Strom zu beziehen. 
Die Mitteilung enthält zunächst nur Vorschläge beziehungsweise Empfehlungen der EU-Kommission. Sie soll richtungsweisend für die neu aufgestellte Kommission nach den Wahlen im Juni sein und Grundlage für neue Gesetzestexte bieten. 
Info DIHK