Investition - betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge

Das Bundeskabinett verabschiedete am 4. Juni ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der als „Investitions-Booster“ Anreize zum Kauf von betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen schaffen soll.
Maßnahmen:
  • Eine degressive Abschreibung für ab 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte, betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge. Der Abschreibungssatz beträgt im ersten Jahr 75%, wodurch insbesondere KMU entlastet werden sollen.
  • Der Abschreibungszeitraum beläuft sich auf sechs Jahre, was der durchschnittlichen Nutzungsdauer entspricht. Die AfA-Sätze sinken über die Jahre: 10% im ersten Jahr nach Anschaffung, 5% im zweiten und dritten Jahr, 3% im vierten sowie 2% im fünften Jahr.
  • Für E-Pkw, die als Dienstwagen genutzt werden, ist eine Erhöhung der maximalen Preisgrenze für die steuerliche Förderung vorgesehen. Der zulässige Bruttolistenpreis soll dabei von aktuell 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.
Einordnung der Maßnahmen:
Kurzfristig angelegte, zeitlich begrenzte Anschubmaßnahmen können sinnvoll sein, um den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland zu unterstützen, ohne dabei zu langfristigen Marktverzerrungen zu führen. Die zeitliche Befristung der Sonderabschreibung auf den Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 bietet Planungssicherheit. Eine neue Kaufprämie ist hingegen nicht vorgesehen, was die DIHK begrüßt.
Nicht anwendbar ist die vorgesehene Sonderabschreibung von 75% allerdings auf geleaste Fahrzeuge – obwohl ein Großteil der gewerblich genutzten E-Fahrzeuge derzeit über Leasingverträge angeschafft wird und lediglich rund 16% der Neuzulassungen auf Privatpersonen entfallen.
Info DIHK