Förderinstrumente für Gebäude
Mit der Neufassung der Bremischen Landesbauordnung, welche am 1. Juli 2024 in Kraft treten soll, werden einige Hürden für den Neubau und die Sanierung von bestehenden Gebäuden genommen. Unter anderem gibt es mehr verfahrensfreie Vorhaben, schnellere vereinfachte Genehmigungsverfahren und die neue Möglichkeit zu experimentellem Bauen.
Generell gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Sanierung von Wohn und Nicht-Wohngebäuden, sowohl mit Bundesmitteln über die KfW (Kredite) oder das BAFA (Zuschüsse), als auch mit eigenen Landesinstrumenten.
Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Vorhaben? Geben Sie einfach Ihr Thema oder Fachgebiet ein oder suchen Sie nach allen Fördermöglichkeiten für Ihre Region. Information zu den Förderprogrammen und Finanzhilfen
Zusätzlich können Sie in Bremen und Bremerhaven eine Energie- und Förderberatung in Anspruch nehmen, um die passende für Sie Variante zu finden:
Die Bremer Energie-Konsens GmbH, die gemeinnützige Klimaschutzagentur bietet, neben allgemeiner Beratung, eine kostenfreie energievisite für KMU an. Im Rahmen der energievisite werden vor Ort die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Querschnittstechnologien, wie z.B. Solaranlagen, Heizung etc. analysiert und anschließend in einem Kurzgutachten zusammengefasst. Anschließend werden die Energieeinsparpotenziale dargestellt und Fördermöglichkeiten genannt.
Für allgemeine Fragen zu den Fördermöglichkeiten Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen informiert der Förderlotse der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und unterstützt dabei, die passende Förderung für das jeweilige Vorhaben zu finden. Sind Sie auf der Suche nach Förderungen von Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden, dann informieren die „BreMo-Experten“ zu Programmen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.