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Bescheinigungen für die Außenwirtschaft


Fünf Checklisten icons sind schwebend über einem Laptop zu sehen. © ipuwadol

Ab sofort erhalten Sie Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen auch als fälschungssichere volldigitale Urkunden im PDF-Format.

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Ihr Unternehmensservice berät Sie gern zu den Erfordernissen der jeweiligen Außenwirtschaftsformulare und bietet Hilfestellungen mit den praxisorientierten Publikationen in der täglichen Arbeit im Außenwirtschaftsverkehr

Die Webanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis” erlaubt die digitale Beantragung dieses Zolldokuments bei der IHK.

Ein Carnet (meist Carnet ATA) wird als internationaler „Reisepass für Waren“ benötigt, um Waren vorübergehend zoll- und steuerfrei in ein Nicht-EU-Land (Drittland) auszuführen und wieder einzuführen. Es vereinfacht den Zollprozess für Messegüter, Berufsausrüstung und Warenmuster, ersetzt nationale Zollanmeldungen und entbindet von der Sicherheitsleistung.

Für bestimmte Partnerländer der EU gelten Zollvergünstigungen oder Zollbefreiungen. Um diese Zollpräferenzen nutzen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware entsprechend den Kriterien des jeweiligen Abkommens zwischen EU und Partnerstaat hergestellt wurde.

Ein selbstständiges unternehmerisches Engagement erfordert in vielen EU-Mitgliedsstaaten einen sogenannten Befähigungsnachweis. Die notwendige EU-Bescheinigung kann durch die Handelskammer Bremen ausgestellt werden.

Elke Ristok
Bereich: International
Themen: Außenwirtschaftliche Bescheinigungen, Carnet, Ursprungszeugnisse
Bereich: International
Themen: Außenwirtschaftliche Bescheinigungen, Carnet, Ursprungszeugnisse, Messekarten