Volldigitales Ursprungszeugnis (dUZ)

Das Urspungszeugnis wird wie gewohnt online beantragt und von einem Mitarbeiter der Kammer elektronisch bewilligt und ausgestellt.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist in Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) definiert. Es handelt sich um eine Signatur auf einem hohen Sicherheitsniveau. Diese müssen insbesondere auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde, der die Anforderungen der eIDAS-VO erfüllt und mit einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (zum Beispiel einer Signaturkarte) erzeugt sein.
Das Dokument Urspungszeugnis
Das Dokument steht als rechtssicheres PDF mit digitaler IHK-Signatur als Download zur Verfügung und kann bei Bedarf zusätzlich in Papierform ausgegeben werden.Das UZ-PDF (digitales Ursprungszeugnis oder dUZ) enthält immer die gesiegelte Vorderseite und kann, je nach Antrag, zusätzlich die Rückseite sowie hochgeladene Anhänge, die die Warenbeschreibung in Feld 6 ergänzen, beinhalten. Das Dokument lässt sich mit gängigen PDF-Readern oder teilweise auch im Browser öffnen, wobei nicht alle Funktionen überall verfügbar sind. Wird das PDF im Adobe Acrobat Reader geöffnet, kann durch Klick auf das IHK-Siegel bzw. die Unterschrift des Sachbearbeiters der Validierungsstatus der digitalen Signatur eingesehen werden. Über die Unterschriftseigenschaften erhält man zudem eine detaillierte Übersicht zur Gültigkeit der Signatur.
Jeder Antrag wird elektronisch archiviert und nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.
Die digitale Signatur mit der Abbildung des Siegels der IHK, der Unterschrift des IHK-Mitarbeiters und dem Hinweis auf die elektronische Herkunft wird zusammen mit einem QR-Code angezeigt, über den sich die Echtheit des Ursprungszeugnisses verifizieren lässt.
Ausdruck des Ursprungszeugnisses
Das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) kann weiterhin ausgedruckt werden. Der Ausdruck erfolgt auf den vorgesehenen amtlichen Formblättern und setzt auf Seiten der Antragstellenden den Einsatz des Druck- und Signaturclients voraus. Die zugehörigen gesiegelten Bescheinigungen stehen ebenfalls zum Ausdruck und Download bereit. Das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) kann ebenfalls ausgedruckt werden, jedoch nicht auf den amtlichen Formblättern. Ausdrucke des dUZ werden zur eindeutigen Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen.
Somit werden in Deutschland Ursprungszeugnisse mit entsprechend hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen elektronisch (eUZ) und digital (dUZ) den Unternehmen bereitgestellt. Ihre Echtheit ist bei berechtigtem Interesse von Zollbehörden oder Empfängern jederzeit rechtssicher überprüfbar.