Verpackungen
Ab dem 1. Juli 2022 besteht auch für Letztvertreiber die Pflicht, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind diejenigen, die Serviceverpackungen (Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen oder Frischhaltefolien) mit Ware befüllen. Das Register soll die Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes erleichtern.
Die einzelnen Änderungen in Kürze:
| Seit 1.1.2022 |
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| Ab 1.7.2022 |
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In einem Webinar haben wir weitere Informationen über erweiterte Registrierungs- und Nachweispflichten für alle Verpackungen gegeben. Den Mitschnitt des Webinars können Sie hier noch einmal ansehen:
Kontakt
Melissa Lozano
Doreen Weisheit
