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Verpackungen

Im Unterschied zum bisherigen Verpackungsrecht, das überwiegend auf nationalen Regelungen und der EU-Verpackungsrichtlinie basierte, schafft die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) unmittelbar geltende und EU-weit einheitliche Vorgaben. Zudem verlagert sie den Fokus von der reinen Abfallbewirtschaftung auf die nachhaltigere Gestaltung von Verpackungen. Dies stellt Unternehmen ab dem 12. August 2026 vor zunehmende Herausforderungen.

Plastikfreie Verpackung © Adobe Stock

Ab 12. August 2026 gilt die neue PPWR mit zahlreichen neuen und geänderten Anforderungen an Verpackungen und Inverkehrbringer von Verpackungen. Das neue Recht im Überblick.

Recyclingsymbol aus Plastiktüten © Adobe Stock

Sie sind von der PPWR betroffen? Dann bereiten Sie sich schon jetzt vor. Bestimmen Sie Ihre Rolle(n) und machen Sie sich mit den entsprechenden Pflichten vertraut.

Lagermitarbeiterin verpackt Ware © Adobe Stock

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Verpackungen und alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte handeln, betroffen.

Verpackung_AdobeStock_402473288_web © Adobe Stock

Nachhaltiges Design, Wiederverwendung und Herstellerverantwortung für die Abfallbewirtschaftung sind die drei Zielrichtungen der PPWR.

Gläser in Verpackung © Adobe Stock

Die PPWR gilt ab 12. August 2026. Die Nachhaltigkeitsanforderungen an Verpackungen werden allerdings Schritt für Schritt eingeführt. Was kommt wann?

Person verpackt Gegenstände © Adobe Stock

Ab dem 12. August muss für Verpackungen vor dem ersten Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung erstellt werden. Dafür ist der Erzeuger verantwortlich.

Grafik von Lupe über Menschensymbolen © sdecoret/123rf.com

Im Zusammenhang mit der Konformität von Verpackungen führt die PPWR weitere Rollen ein und damit auch neue Verantwortlichkeiten und Pflichten.

Schreibtisch mit Unterlagen zur Energiepolitik © Adobe Stock

Die Regime der erweiterten Herstellerverantwortung werden auch durch die PPWR nicht vollständig harmonisiert. Es bleibt also dabei: Wer in mehreren EU-Ländern Hersteller ist, muss sich mehrfach registrieren.

Mehrwegflaschen © George Becker - pexels.com

Alle Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Sofort-Verzehr verkaufen, müssen seit Januar 2023 neben Einwegverpackungen auch eine Mehrwegalternative anbieten.

Bürokratie

Vertreiber von Verpackungen müssen die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen in einer sogenannten Vollständigkeitserklärung (VE) angeben.

Kreislaufwirtschaft © Adobe Stock

Bis zum 12. August 2026 muss die Systembeteiligung von Eigenmarken und Importen vollständig und lückenlos auf den Handel übergegangen sein.

Verpackungen © Adobe Stock

Zur Förderung von Abfallvermeidung und Mehrwegsystemen empfiehlt die IHK Braunschweig stattdessen vier zentrale Maßnahmen.

Plastiktüte in Busch © via www.pexels.com

Künftig sind Tüten, Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm von der Abgabe nach dem Gesetz ausgenommen.

Kunststoff © pixabay.com

Das BMUV hat die Aussetzung der Prüfpflicht und Verlängerung der Meldefrist zur Abgabe der Mengenmeldung angekündigt.

Bild eines Recycling-Icons © ArtemPodrez/www.pexels.com

Die wichtigsten Regelungen für 27 Länder auf einen Blick.

Kunststoff © pixabay.com

Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.

Eine Glaskugel, in der ein Baum ist. © pixabay

Ab Anfang 2023 werden größere Gastronomiebetriebe, Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten.

Die Deutschland und Österreich-Flagge jeweils halbiert auf einem Bild vereint. © pixabay

Zur kürzlich veröffentlichten Verpackungsbroschüre möchten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer in Österreich (AHK) weiterführende Informationen zur Bevollmächtigungsregelung für Verpackungen in Österreich geben.

Pizzakartons © via pixabay.com

Am 3. Juli 2021 ist die Novelle des VerpackG in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind überwiegend jedoch erst ab 2022 umzusetzen. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt.

Logistik_Abfertigung © via pixabay.com

Vertreiber von Verpackungen müssen die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen in einer so genannten Vollständigkeitserklärung (VE) angeben.