Strom- und Energiesteuer Rechner
Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.
Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es
- Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§ 54 Energiesteuergesetz) sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§ 9b) sowie
- Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).
Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbraucht werden, sind ganz oder teilweise von der Energiesteuer befreit (§§ 53 und 53a Energiesteuergesetz). Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern (§ 9 Stromsteuergesetz) ist ebenfalls steuerbefreit.
Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Strom und primäre Energieträger können erst nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt erstattet werden.
Excel-Tool der IHK Lippe zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer
Das bundesweit verwendete Excel-Tool der IHK Lippe zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer steht in der neuesten Version zur Verfügung.
Es enthält jetzt die Tabellenblätter für die Jahre 2025 und 2026. Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2025 noch bis Ende 2026 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein aktualisiertes IHK-Merkblatt.
Berechnen Sie schnell mögliche Ermäßigungen
Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9, 9a und 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.
Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.
Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.
Quelle: IHK Lippe zu Detmold
Stand: 13.02.2026
Stand: 13.02.2026
