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Gründungsberatung

Von A wie Antragstellung bei Fördermitteln bis Z wie Zugangsvoraussetzungen bei bestimmten selbständigen Tätigkeiten – die Palette unserer Auskunfts- und Beratungsangebote ist breit.

Informationen zur Unternehmensgründung

Wenn Ihr Gründungsvorhaben konkret geworden ist, empfehlen wir, es mit einem Existenzgründungsexperten zu reflektieren. Ihr Businessplan sollte in der Endfassung möglichst lückenlos, schlüssig und überzeugend sein.

Verschenken Sie kein Geld. Es gibt eine breite Palette an öffentlichen Finanzierungshilfen für Unternehmensgründer.

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den so genannten Gründungszuschuss erhalten.

Ziel der nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse ist es, nachfolgeinteressierte Unternehmer und Existenzgründer zusammen zu bringen.

Rechtsthemen für Gründer

Wie gründe ich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? Wir geben Ihnen umfassende Informationen.

Sie wollen ein Unternehmen gründen, das Kontakt zu Endkunden hat? Bedenken Sie bereits in der Gründungsphase die Anforderungen des Datenschutzes, um den späteren Aufwand möglichst gering zu halten.

Die sogenannte stille Beteiligung ist eine im Handelsgesetzbuch geregelte Art der Unternehmensfinanzierung. Wir erläutern Ihnen auch davon abweichende, vertragliche Absprachen.

Sie möchten eine GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) gründen? Hier finden Sie Informationen, welche Formalien Sie beachten müssen.

Von der Gewerbeanmeldung bis zur Eintragung in das Handelsregister: Lesen Sie hier, wer bei Ihrer Unternehmensgründung zu informieren ist und was Sie dabei berücksichtigen müssen.

Sie wollen mit Vertragspartnern schriftlich in Kontakt treten? Dann müssen Sie bei der Gestaltung Ihrer Geschäftsbriefe einige gesetzliche Vorschriften beachten.

Welche Rechtsformen für Unternehmen gibt es? Hier finden Sie Informationen über Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, über kaufmännische Unternehmensformen und das klassische Gewerbe.

Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbstständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht.

Weitere Informationen