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Am 1. Januar 2020 treten die sogenannten »Quick Fixes« in Kraft – der erste Schritt der größten europäischen Mehrwertsteuerreform seit 1993. Von der umsatzsteuerlichen Neuregelung betroffen ist der gesamte innergemeinschaftliche Warenverkehr.
Für viele Länder gibt es die Möglichkeit, die ausländische Vorsteuer im Rahmen des so genannten Umsatzsteuervergütungsverfahrens erstattet zu bekommen.
Was muss ich beachten, wenn ich Software ins Ausland verkaufe? Die IHK informiert über zoll- und exportkontrollrechtliche, ursprungsrechtliche sowie umsatzsteuerrechtliche Fragen.