Ägypten

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Die ägyptischen Behörden verlangen, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der EU explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.

Vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Januar 2023 auch für Luftfrachtsendungen nach Ägypten die elektronische Vorabanmeldung bei der Einfuhr und damit die Registrierung des exportierenden Unternehmens auf der Plattform CargoX zwingend ist, möchten wir auf die Notwendigkeit der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei der Registrierung im System CargoX hinweisen.

Der ägyptische Zoll hat mit dem "Advanced Cargo Information (ACI)" ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Am 15. Mai startet die Testphase für die Luftfracht.

Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hat die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind.