Ägypten: Änderung der Zahlungsbedingungen ab 22.02.2022

Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hat die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Ab dann sei nur mehr die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
Wie die Wirtschafskammer Österreich (WKÖ) auf ihrer Website berichtet und die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Ägypten bestätigt, hat die ägyptische Zentralbank (CBE) die ägyptischen Geschäftsbanken angewiesen, die neuen Vorgaben bis zum 22.02.2022 umzusetzen und ihre Kunden hierrüber direkt zu informieren.
Es bestehen einige Ausnahmen, die von der Anwendung dieser Entscheidung ausgenommen sind, sodass in diesen Fällen „Cash-against-Documents“-Zahlungsbedingungen weiter möglich bleiben:
  • Alle Kuriersendungen / Expresspostsendungen
  • Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 USD oder dem Gegenwert in anderen Währungen
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden
  • Arzneimittel, Seren und Chemikalien
  • Bestimmte Lebensmittelprodukte: Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais
Um die Einführung der neuen Maßnahmen verträglicher zu gestalten, wurden folgende Regelungen von der CBE vorgesehen:
  • Die ägyptischen Geschäftsbanken mögen eine Reduktion der Akkreditivprovisionen auf die Inkassoprovisionen vornehmen
  • Erhöhung der bestehenden Kreditlimits für Kunden und Eröffnung neuer Limits für Neukunden im Verhältnis zum Importvolumen jedes Kunden.
  • Eröffnung aller erforderlichen Dokumentenakkreditive von allen Kunden auf deren Anfrage
  •  
Waren, die vor der Veröffentlichung dieser Entscheidung versandt wurden, dürfen auf Kundenwunsch durch Inkassodokumente / mittels CAD abgewickelt werden.
Es gibt noch keine klare Auskunft, wie es mit anderen Zahlungsbedingungen aussieht, z.B. Inkassozahlungen mit Laufzeiten. Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir erneut an dieser Stelle.
Die AHK Kairo hat eine FAQ-Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 281 KB) mit den häufigsten Fragen zu diesem Thema erstellt.
Für Fragen steht Ihnen die AHK in Kairo zur Verfügung:

Karin Elshafei
Tel.: +202 3333 8452
Email: karinelshafei@ahk-mena.com
Stand: 21.02.2022