Ägypten: Advanced Cargo Information (ACI)

Der ägyptische Zoll hat mit dem "Advanced Cargo Information (ACI)" ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Seit Oktober 2021 ist die Nutzung des elektronischen ACI-Systems zur Vorabregistrierung von Seefrachtsendungen verpflichtend. Am 15. Mai startet zunächst die Testphase für die Luftfracht und ab 1. Oktober wird die Nutzung des ACI-Systems auch für Luftfracht obligatorisch. Exporteure müssen sich vor Nutzung des Systems beim Blockchain-Dienstleister CargoX registrieren.

1. Ziel von ACI und Zeitplan

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren. Die probeweise Einführung (Pilotphase) des Advanced Cargo Information Systems für eingehende Sendungen in die ägyptischen Seehäfen startete am 1. April 2021.

2. Ablauf: Wer macht wann was?

Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)
 
Die AHK in Kairo skizziert den Ablauf grob wie folgt:
  1. Der Exporteur registriert sein Unternehmen auf CargoX.
  2. Der Importeur registriert sein Unternehmen parallel auf Nafeza.
  3. Der Importeur beantragt außerdem einen persönlichen E-Token.
  4. Der Importeur beantragt für eine bevorstehende Sendung auf der Nafeza-Seite eine sendungsbezogene ACID-Nummer. Dazu füllt er ein elektronisches Formular aus und signiert dieses mit dem persönlichen E-Token. Das Formular enthält u.a. folgenden Informationen:
    a. Details zum Importeur
    b. Details zum Exporteur
    c. Produktdetails und Verschiffungsdetails
  5. Anschließend erhalten der Exporteur und der Importeur die ACID-Nummer per E-Mail vom Nafeza-Dienstleister „MTS“ (Misr Technology Services, untersteht dem ägyptischen Finanzministerium).
  6. Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Alle Uploads müssen die entsprechende ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.
  7. Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer auf allen Versanddokumenten angegeben ist.
Während die Schritte 1, 2 und 3 (Registrierung von Exporteur bzw. Importeur und E-Token) nur einmal durchlaufen werden müssen, sind die Schritte 4, 5, 6 und 7 (Vorabregistrierung der Sendung) für jede Sendung neu durchzuführen.
Hinweis zum Upload der Dokumente: Exporteure werden aufgefordert, Handelsrechnungen als PDF(Scan) und als maschinenlesbaren, strukturierten Datensatz in das CargoX-Portal hochzuladen. Als strukturierter Datensatz kann bislang eine Rechnung im Excel-Format verwendet werden (Invoice Template) (XLSX-Datei · 3410 KB). Um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, beabsichtigt CargoX alternativ auch Schnittstellen für die gebräuchlichsten ERP-Systeme anzubieten. Für SAP („invoice02 XML format“) sind die Arbeiten schon relativ weit fortgeschritten. (siehe auch Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 659 KB)). Schnittstellen für andere ERP-Systeme sollen folgen.
Wichtig: Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

3. Entstehen Kosten?

  • Die Kostenübersicht findet sich im User Manual unter 1.10. Documents and pricing.
  • Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD.
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
  • Seit 14. Oktober 2021 wird für jede Sendung unter einer ACID-Nummer eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 165 USD.

4. Auswirkungen auf die Dokumentenerstellung

Die AHK in Kairo informiert, dass der Exporteur die vom Importeur über das NAFEZA-System geforderten Angaben ausschließlich in seine Rechnung aufnehmen soll. Es kann sich dabei um die folgenden Angaben handeln:
  • ACID: 100270468202109xxxx
  • Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
  • Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
  • Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
  • Foreign Exporter Country: GERMANY
  • Foreign Exporter Country Code: DE
In allen anderen Exportdokumenten ist nur die Angabe der sendungsbezogene ACID-Nummer verpflichtend. Dies gilt somit auch für Ursprungszeugnisse, in denen die ACID-Nummer entweder in Feld 5 (Bemerkungen) oder in Feld 1 (Absender) aufgenommen werden kann.
Weiterhin wurde die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.
Es können über CargoX vorläufige Dokumente hochgeladen werden. Um keine zusätzliche Verzögerung im Prozess zu verursachen, kann beispielsweise eine Legalisation nach dem Hochladen erfolgen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen dann die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
Mittelfristig soll die Papierform bei einigen Dokumenten entfallen und damit auch die Legalisation. Geplant ist, dass zukünftig auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Um die Zahlung auszulösen, müssen die Dokumente derzeit jedoch noch in Papierform übermittelt werden.

Update 3. Mai 2022:

Die AHK Ägypten hat informiert, dass gemäß Mitteilung des Finanzministers Nr. 430 von 2021 über die Ausführungsverordnung des Zollgesetzes Nr. 207 von 2020 Handelsrechnungen nicht mehr von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch nicht konsularisch legalisiert werden müssen (Beschluss, arabisch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB)).
Die Handelsrechnung selbst muss allerdings den detaillierten Anforderungen des Wortlauts von Artikel 232 der Ausführungsverordnung Nr. 207 entsprechen.
Es wird empfohlen, im Zweifel durch eine Rücksprache mit dem Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheinigung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird.
Für Rückfragen steht die AHK in Kairo zur Verfügung:
Tel.: +202 3333 8466
Fax: +202 3336 8026
Email: jasmin.hussein@ahk-mena.com

5. Verwendung der Warennummern

Die ursprüngliche Forderung, 10-stellige ägyptische Warennummern anzugeben, wurde angepasst. Exporteure verwenden ausschließlich ihre 8-stelligen EU-Warennummer.

6. Weitere Informationen und Ansprechpartner

Die AHK Ägypten hat auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen mit zahlreichen Verlinkungen zum CargoX-System, Erklärvideos zum ACI-System sowie zwei Webinar-Aufzeichnungen zum Thema eingestellt.
Darüber hinaus hat die AHK eine ausführliche FAQ-Liste erstellt, welche Antworten zu einer Vielzahl von verfahrenstechnischen und operativ relevanten Fragestellungen der deutschen Exporteure bietet.
Beachten Sie bitte: Die Informationen der FAQ-Liste sind unverbindlich.

Ansprechpartnerin bei der AHK Ägypten:
Karin Elshafei
AHK Operational Head
German-Arab Chamber of Industry and Commerce
Tel.: +202 3333 8452
Fax: +202 3336 8497
Email: karinelshafei@ahk-mena.com
Stand: 02.11.2022