Ägypten: Advanced Cargo Information System (ACI)

Der ägyptische Zoll hat mit dem "Advanced Cargo Information System (ACI)" ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Alle Exporteure müssen Ihre Sendungen nach Ägypten vorab über das Portal anmelden. Zur Nutzung des Systems ist eine Registrierung beim Blockchain-Dienstleister CargoX notwendig.

1. Warum ACI?

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren.

2. Ablauf: Wer macht wann was?

Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)
Die AHK in Kairo skizziert den Ablauf grob wie folgt:
  1. Der Exporteur registriert sein Unternehmen auf CargoX.
  2. Der Importeur registriert sein Unternehmen parallel auf Nafeza.
  3. Der Importeur beantragt außerdem einen persönlichen E-Token.
  4. Der Importeur beantragt für eine bevorstehende Sendung auf der Nafeza-Seite eine sendungsbezogene ACID-Nummer. Dazu füllt er ein elektronisches Formular aus und signiert dieses mit dem persönlichen E-Token. Das Formular enthält u.a. folgenden Informationen:
    a. Details zum Importeur
    b. Details zum Exporteur
    c. Produktdetails und Verschiffungsdetails
  5. Anschließend erhalten der Exporteur und der Importeur die ACID-Nummer per E-Mail vom Nafeza-Dienstleister „MTS“ (Misr Technology Services, untersteht dem ägyptischen Finanzministerium).
  6. Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Alle Uploads müssen die entsprechende ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.
  7. Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer auf allen Versanddokumenten angegeben ist.
Während die Schritte 1, 2 und 3 (Registrierung von Exporteur bzw. Importeur und E-Token) nur einmal durchlaufen werden müssen, sind die Schritte 4, 5, 6 und 7 (Vorabregistrierung der Sendung) für jede Sendung neu durchzuführen.
Hinweis zur Angabe der USt-ID bei Registrierung auf CargoX
Die CargoX d.o.o. mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, ist ein in der EU ansässiges Unternehmen. Das deutsche Unternehmen erwirbt somit Leistungen aus einem anderen EU-Staat. Sofern keine spezielle Vorschrift greift, sieht das EU-Umsatzsteuerrecht vor, dass der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Leistungen bei B2B-Geschäften dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Art. 44 MwStSystRL, § 3a Abs. 2 UStG). Somit ist der Leistungsort für Leistungen der CargoX an im Inland ansässige Unternehmen Deutschland.
Um eine umsatzsteuerliche Registrierung des Leistungserbringers in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU zu vermeiden, sieht das Umsatzsteuerrecht vor, dass dann bei B2B-Geschäften die sogenannte Reverse-Charge-Regelung zum Einsatz kommt. Dies bedeutet, der (deutsche) Leistungsempfänger wird zum Steuerschuldner. Um sicherzustellen, dass es sich beim Leistungsempfänger um ein Unternehmen handelt, hat dieser aktiv gegenüber dem Leistungserbringer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu verwenden. Wo genau, das beschreibt folgender Film auf der CargoX-Webseite: Unternehmensverifizierung – CargoX - Help Center.
Wird die Umsatzsteuer-IdNr. nicht bei der Registrierung angegeben, so erhält der deutsche Leistungsempfänger von CargoX zwar eine Rechnung, in der die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Diese darf aber nicht als Vorsteuer zum Ansatz gebracht werden.
Hinweis zum Upload der Dokumente auf CargoX
Exporteure werden aufgefordert, Handelsrechnungen als PDF (Scan) und als maschinenlesbaren, strukturierten Datensatz in das CargoX-Portal hochzuladen. Als strukturierter Datensatz kann bislang eine Rechnung im Excel-Format verwendet werden (Invoice Template). Um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, beabsichtigt CargoX alternativ auch Schnittstellen für die gebräuchlichsten ERP-Systeme anzubieten.
Wichtig: Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

3. Entstehen Kosten?

  • Die Kostenübersicht findet sich in den FAQs unter Pricing and Billing
  • Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von circa 15 USD.
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
  • Für jede Sendung unter einer ACID-Nummer wird eine Bearbeitungsgebühr von circa 150 USD berechnet.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit circa 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von circa 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von circa 165 USD.

4. Auswirkungen auf die Dokumentenerstellung

Die AHK in Kairo informiert, dass der Exporteur die vom Importeur über das NAFEZA-System geforderten Angaben ausschließlich in seine Rechnung aufnehmen soll. Es kann sich dabei um die folgenden Angaben handeln:
  • ACID: 100270468202109xxxx
  • Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
  • Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
  • Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
  • Foreign Exporter Country: Federal Republic of Germany
  • Foreign Exporter Country Code: DE
In allen anderen Exportdokumenten ist nur die Angabe der sendungsbezogene ACID-Nummer verpflichtend. Dies gilt somit auch für Ursprungszeugnisse, in denen die ACID-Nummer entweder in Feld 5 (Bemerkungen) oder in Feld 1 (Absender) aufgenommen werden kann.
Es können über CargoX vorläufige Dokumente hochgeladen werden. Um keine zusätzliche Verzögerung im Prozess zu verursachen, kann beispielsweise eine Legalisierung nach dem Hochladen erfolgen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen dann die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
Ob eine Legalisierung der Handelsdokumente erforderlich ist, sollte vorab mit dem Importeur geklärt werden.

5. Verwendung der Warennummern

Die ursprüngliche Forderung, 10-stellige ägyptische Warennummern anzugeben, wurde angepasst. Exporteure verwenden ausschließlich ihre 8-stelligen EU-Warennummer.

6. Weitere Informationen und Ansprechpartner

Die AHK Ägypten hat auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen mit zahlreichen Verlinkungen zum CargoX-System, Erklärvideos zum ACI-System sowie Webinar-Aufzeichnungen zum Thema eingestellt. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner bei der AHK.
Darüber hinaus hat die AHK eine ausführliche FAQ-Liste erstellt, die Antworten zu einer Vielzahl von verfahrenstechnischen und operativ relevanten Fragestellungen der deutschen Exporteure bietet. Beachten Sie bitte, dass die Informationen der FAQ-Liste unverbindlich sind.
Quelle: AHK Ägypten, KuM
Stand: 14.05.2025