Nr. 4412718

Zulassungsverfahren zu IHK-Fortbildungsprüfungen

Die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung vor der IHK ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen.
Über die Zulassung entscheidet die IHK Braunschweig.
Bevor Sie einen Vertrag mit einem Bildungsträger über Ihre Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang auf eine IHK-Fortbildungsprüfung abschließen, sollten Sie die Möglichkeit Ihrer Zulassung zur IHK-Fortbildungsprüfung prüfen lassen.
Wenn Sie bei der N-Bank einen Antrag auf Förderung der Bildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BaföG stellen wollen, fügen Sie bitte das Formblatt „Anlage Formblatt Z – Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“ gleich hinzu.

Was passiert mit Ihrem Antrag, wenn er in der IHK angekommen ist?

Wir bearbeiten Anträge zügig.
Wenn etwas fehlen sollte, wenden wir uns an Sie.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, geht es umso schneller. Wenn wir die Voraussetzungen für nicht gegeben halten, dauert es etwas länger, da wir dann Ihren Antrag an den Prüfungsausschuss weiterleiten, der dann über Ihre Zulassung entscheidet.

Unsere Antwort auf Ihren Antrag auf Zulassung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen Bescheid.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns eine Zulassung (normaler Brief). Diese schriftliche Zulassung verbleibt bei Ihnen. Sie benötigen sie ggf. auch zur Vorlage bei den Lehrgangsträgern und Ämtern, bei denen Sie evtl. finanzielle Förderung beantragen. Zudem sollten Sie dieses Schreiben jeweils Ihren Anmeldeunterlagen bei späteren Prüfungsanmeldungen beifügen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach der Zulassungsüberprüfung noch einmal separat  zur Prüfung anmelden müssen.
Zur Beachtung:
Die Zulassung gilt gegebenenfalls  nur für den Zuständigkeitsbereich der IHK Braunschweig. Wenn Sie die Fortbildungsprüfung in einem anderen IHK-Bezirk ablegen wollen, wenden Sie sich für die Zulassung zur IHK-Fortbildungsprüfung bitte direkt an die jeweilige IHK, wenn die entsprechende Kammer aufgrund Ihres Wohn-, Beschäftigungs- oder Lehrgangsortes (hauptsächlicher Lehrgangsanteil in Präsenzunterricht) für Sie zuständig ist (PO-F-BBiG § 8 Abs. 2).
Stand: 30. April 2019

Antrag stellen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zur Prüfung erfüllen?

Um eine Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. In der Regel sind dies der Abschluss einer Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung. Die Dauer der Berufserfahrung muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein. Diese Zulassungsvoraussetzungen werden durch die jeweils gültige Rechtsverordnung festgelegt.

Welche Unterlagen müssen zur Zulassung eingereicht werden?

Um Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
  • ausführlicher Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers

Was ist ein ausführlicher Tätigkeitsnachweis?

Ein Tätigkeitsnachweis ist ein Nachweis, der exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer) sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist. Ein Beispiel für einen Tätigkeitsnachweis finden Sie hier (DOCX-Datei · 16 KB).
Tätigkeitsnachweise oder Arbeitszeugnisse müssen einen deutlichen Bezug zur angestrebten Fortbildungsprüfung aufweisen. Reine Beschäftigungsnachweise (von...bis...als...beschäftigt) genügen in den meisten Fällen nicht für eine abschließende Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen. Auch eine Bescheinigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) die lediglich nachweist, dass Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ist nicht ausreichend, da wir so nicht prüfen können, ob Ihre Berufspraxis den Zulassungsvoraussetzungen entspricht (Einschlägigkeit der Berufspraxis).
Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise mit einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung über Art, Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen.