Gepr. Logistikmeister/-in

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt,
  • in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
  • sich auf die Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten und soll über Qualifikationen verfügen

Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen” wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • Den abgelegten Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzung hinaus ein Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Bundesministeriums aufweisen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:

I. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
II. Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich „Logistikprozesse”
  • Logistikkonzepte
  • Leistungserstellung
  • Prozesssteuerung und -optimierung
2. Handlungsbereich „Betriebliche Organisation und Kostenwesen”
  • Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Qualitätsmanagement
3. Handlungsbereich „Führung und Personal”
  • Personalführung
  • Personalentwicklung

Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen” in allen Prüfungsbereichen sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” in den schriftlichen Situationsaufgaben und im Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurde.

Wiederholung der Prüfung

(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zwei Mal wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungs-prüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin vom 25. Januar 2010 durchgeführt.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):

  • für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 15. Januar des Jahres
  • für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr:
  • Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen: 260 €
  • Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen: 390 €
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022