Gestreckte Abschlussprüfung Werkstoffprüfer

Am 25. Juni 2013 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre.
Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen den vier Fachrichtungen zu wählen:
  • Metalltechnik
  • Kunststofftechnik
  • Wärmebehandlungstechnik
  • Systemtechnik
Die Entscheidung über die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen. Durch die Flexibilisierung in der neuen Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplänen ist es möglich, auch betriebsspezifische Ausbildungsziele und –inhalte in die Ausbildung und in den Berufsschulunterricht zu integrieren.
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses werden Teil 1 mit 30 Prozent und Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.
Für die Abschlussprüfung Teil 2 stehen folgende Prüfungsvarianten für die praktische Prüfung zur Auswahl:

Metalltechnik und Wärmebehandlungstechnik

Prüfvariante 1
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 18 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Prüfvariante 2 (12 Stunden)
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt 12 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Das Prüfungsprodukt wird von der Industrie- und Handelskammer vorgegeben.

Kunststofftechnik

Prüfvariante 1
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 18 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Prüfvariante 2 (8 Stunden)
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt 8 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Das Prüfungsprodukt wird von der Industrie- und Handelskammer vorgegeben.
Die Abfrage welche Prüfungsvariante geprüft werden soll, erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2. Die Zugangsdaten für den betrieblichen Auftrag (Variante 1) „Elektronische Prüfungsabwicklung“ werden nach erfolgter Anmeldung an den Prüfungsteilnehmer privat per Post versandt.

Downloads