Gestreckte Abschlussprüfung Werkstoffprüfer

Informationen für Ausbildungsbetriebe und Prüfungsausschüsse

Am 25. Juni 2013 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre.
Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen den vier Fachrichtungen zu wählen:
  • Metalltechnik
  • Kunststofftechnik
  • Wärmebehandlungstechnik
  • Systemtechnik
Die Entscheidung über die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen. Durch die Flexibilisierung in der neuen Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplänen ist es möglich, auch betriebsspezifische Ausbildungsziele und -inhalte in die Ausbildung und in den Berufsschulunterricht zu integrieren.
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses werden Teil 1 mit 30 Prozent und Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.

Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2

Für die Abschlussprüfung Teil 2 stehen folgende Prüfungsvarianten für die praktische Prüfung zur Auswahl:

Metalltechnik und Wärmebehandlungstechnik

Prüfvariante 1
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 18 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Prüfvariante 2 (12 Stunden)
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt 12 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten. Das Prüfungsprodukt wird von der Industrie- und Handelskammer vorgegeben.

Kunststofftechnik

Prüfvariante 1
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 18 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Prüfvariante 2 (8 Stunden)
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt 8 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten. Das Prüfungsprodukt wird von der Industrie- und Handelskammer vorgegeben.
Die Abfrage welche Prüfungsvariante geprüft werden soll, erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2. Die Zugangsdaten für den betrieblichen Auftrag (Variante 1) „Elektronische Prüfungsabwicklung“ werden nach erfolgter Anmeldung an den Prüfungsteilnehmer privat per Post versandt.
Zu dem aktuellen Prüfungstermin gelangen Sie hier.

Informationen zum Antrag des betrieblichen Auftrags

Der betriebliche Auftrag muss
  • berufstypisch sein, d. h. dem Arbeitsgebiet des Ausbildungsberufes entsprechen.
  • ein realer, in der betrieblichen Praxis tatsächlich durchzuführender Auftrag sein. Dabei muss eine eigenständige Prüfungsleistung des Prüfungsteilnehmers gewährleistet sein. Dies ist von besonderer Bedeutung, falls aus einem Unternehmen mehrere gleichartige Aufträge zu einem Prüfungstermin beantragt werden bzw. falls in einem Unternehmen mehrere Prüfungsteilnehmer an einer betrieblichen Aufgabe arbeiten, die in mehrere Betriebliche Aufträge untergliedert ist.
  • den vollständigen Handlungszyklus, d. h. die Phasen „Information, Planung, Durchführung und Kontrolle“ abbilden.
  • von den Anforderungen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist. Daran entscheidet sich unter anderem, ob das Niveau des Betrieblichen Auftrages ausreichend ist.
  • in seinem zeitlichen Umfang einschließlich Arbeitsplanung und Erstellung bzw. Zusammenstellung der praxisbezogenen Unterlagen in die von der Ausbildungsverordnung vorgegebene Bearbeitungszeit passen.
    • Bearbeitungszeit Werkstoffprüfer/-in:
    • Kunststofftechnik 18 Stunden
    • Metalltechnik 18 Stunden
    • Wärmebehandlungstechnik 18 Stunden
  • in dem von der IHK vorgegebenen Zeitfenster durchgeführt werden können. Mit der Bearbeitung des Betrieblichen Auftrages darf erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
  • mit dem von der zuständigen IHK zur Verfügung gestellten Antragsverfahren beantragt werden.

Eidesstattliche Erklärung

Mit einer eidesstattlichen Erklärung des Prüflings und des/der Verantwortlichen (Betreuer/-in) für den betrieblichen Auftrag wird bestätigt, dass der Prüfling den Kundenauftrag selbstständig ausgeführt hat.

Hinweise für das auftragsbezogene Fachgespräch: Das Fachgespräch hat keine gesonderten Prüfungsanforderungen. Es wird in Bezug auf das Prüfungsprodukt geführt. Grundlage des Fachgesprächs sind die aufgabenspezifischen Dokumentationen. Im Rahmen des Fachgesprächs soll der Prüfling nachweisen, dass er die Produkteigenschaften feststellen und die daraus resultierende Freigabe bzw. Korrekturmaßnahmen vorschlagen kann. Prüfungsergebnisse sind auf die Plausibilität zu kontrollieren und zu beurteilen. Das Fachgespräch darf höchstens 30 Minuten dauern und umfasst vier Phasen (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle). Zu Beginn des Fachgesprächs bekommen Sie Gelegenheit Ihren betrieblichen Auftrag kurz vorzustellen. Eine Präsentation z. B. mithilfe eines Beamers ist in der Ausbildungsverordnung nicht vorgesehen.

Elektronische Prüfungsabwicklung in der Ausbildung

Die Antragsabgabe und Dokumentation erfolgt papierlos über die Internetseite der IHK.
Für das Einloggen erhält der Ausbildungsbetrieb von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für jeden Prüfungsbewerber per Post. Diese müssen umgehend dem Prüfling ausgehändigt werden. Nach dem ersten Einloggen wird vom Prüfungsbewerber und vom zuständigen Ausbilder die E-Mailadresse erfragt. Die angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da Prüfungsbewerber und Ausbilder alle Informationen bezüglich des betrieblichen Auftrags per E-Mail erhalten.
Außerdem ist die Dokumentation in gedruckter Form bei der Industrie- und Handelskammer, Brabandtstr. 11, 38100 Braunschweig bis spätestens zum Stichtag einzureichen (das Datum des Poststempels zählt).
Die Anzahl (1-fach) der einzureichenden Dokumentationen und den Abgabetermin entnehmen Sie bitte Ihrer Genehmigungsemail.

Hinweise zur Dokumentation

1. Reihenfolge der Dokumente/Anlagen für die Dokumentation

  1. Genehmigte Antrag mit Wasserzeichen (Bitte keine selbsterstellten Deckblätter benutzen!)
  2. Dokumentation
  3. Eidesstattliche Erklärung

2. Deckblatt

2.1 Inhaltsverzeichnis (Gliederung) und eventuell ein Abkürzungsverzeichnis
2.2 Text mit Anlage
2.3 Quellenverzeichnis

zu 2 Deckblatt

Das Deckblatt ist mit folgenden Inhalten zu füllen.
  • Titel des betrieblichen Auftrages
  • Prüflingsnummer
  • Name und Adresse des Prüflings
  • Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes
  • Name und Tel.-Nr. des/der Paten/Patin für den Arbeitsauftrag
  • Datum und Unterschrift des Prüflings und des/der Paten/Patin für den Arbeitsauftrag

zu 2.2 Text mit Anlage

  • Im Textteil soll der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben unter Berücksichtigung von Information, Planung, Durchführung und Kontrolle.
  • Drei Seiten (mit Anlage max. 30 Seiten) dürfen nicht überstiegen werden. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis. Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen, Protokolle und Bedienungsanleitungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren, sind diese in der Anlage dem Text beizufügen.
  • Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.
  • Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangaben zu versehen.

3. Format und Heftung

  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Schrift: Arial
  • Schriftgröße: 10 Punkte – 12 Punkte
  • Papierformat: DIN A4
  • Linker Rand: 2 cm
  • Rechter Rand: 3 – 5 cm
  • Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
  • Heftung: nur auf Heftstreifen mit der gelochten Seite nach außen, keine Schnellhefter oder Mappen!
ACHTUNG: Der genehmigte Antrag (mit Wasserzeichen), die Dokumentation mit Anhängen und die Eidesstattliche Erklärung muss in eine Datei zusammengefasst werden. Die PDF- Datei darf nicht größer als 4 MB sein. Die gedruckte Version der Dokumentation muss mit der PDF- Datei übereinstimmen!
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