Validierungsverfahren
Nach Abschluss des ValiKom Transfer Projekts setzt die IHK Braunschweig seit dem 1. Januar 2025 das Validierungsverfahren gemäß dem Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) fort.
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Braunschweig. Die Gebühren legt die IHK Braunschweig in ihrer Gebührenordnung fest. Informieren Sie sich gerne in unserem Gebührentarif über Ihr Verfahren, wir beraten Sie gern dazu.
Sie haben jahrelange Berufserfahrung, aber keinen offiziell anerkannten Abschluss in Ihrem ausgeübten Beruf? Das kann die Jobsuche oder einen Arbeitgeberwechsel erschweren, weil Ihre Fähigkeiten oft unterschätzt werden. Hier setzt das Validierungsverfahren an, um Sie zu unterstützen. Mit dem Validierungsverfahren können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen sichtbar machen und offiziell anerkennen lassen. Ihre praktischen Fähigkeiten werden mit Hilfe des Validierungsverfahrens mit denen von Fachkräften verglichen – unabhängig davon, ob Sie diese durch eine formale Ausbildung erworben haben oder nicht. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über Ihre berufliche Handlungsfähigkeit: Entweder ein Zeugnis, wenn Ihre Fähigkeiten vollständig vergleichbar sind, oder einen Bescheid, wenn eine überwiegende Vergleichbarkeit festgestellt wird.
Das Validierungsverfahren richtet sich auch an Menschen mit Behinderung. Für sie gelten besondere Regelungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Altersgrenze, die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, und die Unterstützung durch eine Person mit Fachkenntnis während des Verfahrens. Nähere Informationen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Das Verfahren unterstützt nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Betriebe und Unternehmen. Es kann Ihnen helfen, das vorhandene Wissen und die Fähigkeiten von Menschen ohne Berufsschulabschluss besser einzuschätzen. Somit können Sie Mitarbeitende gezielter einsetzen und sie nach Bedarf weiter qualifizieren.
Das Validierungsverfahren richtet sich auch an Menschen mit Behinderung. Für sie gelten besondere Regelungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Altersgrenze, die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, und die Unterstützung durch eine Person mit Fachkenntnis während des Verfahrens. Nähere Informationen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Das Verfahren unterstützt nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Betriebe und Unternehmen. Es kann Ihnen helfen, das vorhandene Wissen und die Fähigkeiten von Menschen ohne Berufsschulabschluss besser einzuschätzen. Somit können Sie Mitarbeitende gezielter einsetzen und sie nach Bedarf weiter qualifizieren.
Erstberatung
Sie haben Berufserfahrung, aber keinen Berufsabschluss?
Mit dem Validierungsverfahren können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse offiziell feststellen lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit an Berufserfahrung in einem entsprechenden Beruf mitbringen.
Sie möchten wissen, ob das Verfahren für Sie infrage kommt?
Gemeinsam besprechen wir Ihre beruflichen Erfahrungen und klären, ob das Validierungsverfahren für Sie geeignet ist. Bitte senden Sie mir zur Vorbereitung spätestens drei Tage vor Ihrem Beratungstermin einen aussagekräftigen Lebenslauf per E-Mail an daniela.ruemmler@braunschweig.ihk.de.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum Validierungsverfahren. Ebenso lohnt es sich, in unsere Podcast-Folge “Fachkräftesicherung mit Validierungen” reinzuhören.
