Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Die Ausbildungsverordnung im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen wurde überarbeitet, modernisiert und ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Es handelt um einen Monoberuf ohne Fachrichtungen und die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Wichtig: bestehende bzw. vor dem 1. August 2022 beginnende Ausbildungsverhältnisse werden nach dem „alten“ Berufsbild „Kaufmann/- frau für Versicherungen und Finanzen“ ausgebildet und geprüft!

Was ist neu?

Die Kernqualifikationen, die bisher in der Sparten- bzw. Produktorientierung etabliert waren, sind mit der Neuordnung in Form von fachrichtungsübergreifenden Kundenbedarfsfeldern (z.B. Mobilität, Wohnen etc.) abgebildet. Dabei wurden auch die seit August 2020 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) empfohlenen Standardberufsbildpositionen eingearbeitet. Inhaltlich gliedert sich der Ausbildungsberuf in Kern- und Wahlqualifikationen. In der zweiten Ausbildungshälfte erfolgt eine Differenzierung über eine der insgesamt fünf Wahlqualifikationen. Diese wird im Berufsausbildungsvertrag festgelegt und im Zeitraum von 6 Monaten vertieft ausgebildet. Eine fachbezogene Aufgabe in der Wahlqualifikation ist Teil der Abschlussprüfung. Eine weitere Wahlqualifikation kann optional als Zusatzqualifikation geprüft werden.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
  • Es handelt sich um einen Monoberuf ohne Fachrichtungen
  • Es gibt nur noch 5 statt bisher 8 bzw. 4 Wahlqualifikationen, von denen eine zu wählen ist
  • Die gestreckte Abschlussprüfung ersetzt die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung. Teil 1 der Abschlussprüfung findet zur Mitte der Ausbildung statt (die Zwischenprüfung entfällt) und bildet mit der Abschlussprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung eine Einheit.
  • Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2) kann nur noch mit dem Bedingungswerk Proximus 5 absolviert werden.
Dabei bleibt es bei der bisherigen Festlegung der Prüfungszeiträume. Die Abschlussprüfung Teil 1 findet zum gleichen Termin wie die Zwischenprüfung jeweils im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei verkürzter Ausbildungszeit bereits davor, im Herbst des zweiten Ausbildungsjahres.
  • Im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 muss der Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ zum Bestehen der Prüfung mit mind. „ausreichend“ abgelegt werden.
Im Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ wird wie bisher ein fallbezogenes Fachgespräch auf Grundlage eines Reportes geführt. Dazu bearbeiten die Auszubildenden in der gewählten Wahlqualifikation eine praxisbezogene Aufgabe mit dem Charakter und der Komplexität eines Projektes:
Es handelt sich um eine neue Aufgabe, für die es keine standardisierte Vorgehensweise gibt und die einen Lösungsprozess erfordert
Bei der Planung der praxisbezogenen Aufgabe stellen Sie sich folgende Fragen:
  • Wird eine vollständige berufliche Handlung abgebildet?
  • Hat die Aufgabe ein konkretes Ziel?
  • Handelt es sich um eine einmalige, in sich abgeschlossene Aufgabe, für die es keinen standardisierten Lösungsweg gibt?
  • Kann die Aufgabe in Teilschritte gegliedert werden, die flexible Reaktionen erforderlich machen?
  • Hat die Aufgabe einen Gestaltungsspielraum?
  • Ist der Erfolg messbar?
Die Präsentation unserer Informationsveranstaltung vom 24. Mai 2022 können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5402 KB)einsehen.