Aktuelles

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Ab dem 1. August 2026 tritt die Verordnung zur Neuordnung der Bauberufe in Kraft.

Zeichnung von vier Büromitarbeitenden © pixabay

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ ist abgeschlossen und trat zum 1. August 2025 in Kraft.

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Die Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.

Frau am Laptop © Ketut Subiyanto via prexels.com

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf trat zum 1. August 2024 in Kraft.

Auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist seit dem 1. Januar 2021 in allen Ausbildungsverträgen die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte anzugeben.