Industrie- und Fachmeister - Experten im gewerblich-technischen Bereich

Was zeichnet die Absolventen eines Meister-Abschlusses aus?

Industrie- und Fachmeister sind
  • berufserfahrene, industriell-technische Führungskräfte mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge,
  • fachlich kompetente Manager in der Produktion mit Personal- und Ausbildungsverantwortung,
  • Koordinatoren für reibungslose Abläufe und Qualität der Produkte,
  • Mittler zwischen Betriebsleitung und Mitarbeitern, betriebliche Vorgesetzte mit besonderer Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung,
  • entwicklungs- und aufstiegsorientiert und
  • empfehlen sich für die nächste Weiterbildungsstufe zum Technischen Betriebswirt.

Wann ist die Prüfung zum Meister möglich?

Nach einer technischen Ausbildung einer meist ein- bis zweijährigen Berufspraxis ist die Meister-Prüfung möglich. Hier gibt es allerdings für die verschiedenen Meister-Profile spezifische bundeseinheitliche Prüfungsordnungen bzw. besondere Rechtsvorschriften der regionalen IHK.

Wie kann ich die Zulassung zur Prüfung beantragen?

Grundsätzlich geht der Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen voraus, die in der jeweils gültigen Rechtsgrundlage der Fortbildungsprüfung definiert sind. Hierzu bietet die IHK ein Antragsformular auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung an.

Welche Prüfungsprofile bietet die IHK Bodensee-Oberschwaben an?

Bei der IHK Bodensee-Oberschwaben werden derzeit Prüfungen in folgenden Meister-Fortbildungsprofilen angeboten:

Mit welchen Formularen melde ich mich zur Prüfung an?

Der Antrag auf Zulassung zur entsprechenden Fortbildungsprüfung sollte sicherheitshalber vor dem Eintritt in einen Lehrgang bei der zuständigen IHK gestellt werden. Zusätzlich zum Formular sind auch die im Formular aufgeführten Nachweise und Unterlagen einzureichen. Die Anmeldung zur konkreten Prüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der IHK einzureichen.