Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Pharmazie

Was ist ein Geprüfter Industriemeister Pharmazie/eine Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Pharmazie?

Geprüfte Industriemeister/innen Fachrichtung Pharmazie können in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen. Sie sind in der Lage, Fertigungs- und Verpackungsprozesse zu überwachen, den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln zu koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt bei Transport und Lagerung sicherstellen, Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einzuleiten, technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umzusetzen und die In- und Außerbetriebnahme von Fertigungs- und Verpackungsanlagen zu organisieren und überwachen.

Lehrgangsinhalte im Überblick

Folgende Inhalte werden vermittelt:

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)


Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Pharmazeutische Fertigung und Verpackung
  • Organisation, Führung und Kommunikation
  • Spezialisierungsgebiete (Automatisierungs- und Prozessleittechnik, Biotechnologie, Betriebscontrolling oder Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld)

Lehrgangsinhalte im Detail

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln

  • Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller
  • Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter
  • Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen;
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte
  • betriebsverfassungsrechtlicher Organe;
  • Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der
  • Arbeitsförderung;
  • Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in
  • Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen;
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und
  • Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und
  • des Schutzes vor gefährlichen Stoffen;
  • Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere
  • hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes.
Betriebswirtschaftliches Handeln

  • Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung
  • volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen;
  • Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation;
  • Anwenden von Methoden der Organisationsentwicklung;
  • Berücksichtigen von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung;
  • Unterscheiden von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie Durchführen von Kalkulationsverfahren.

Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

  • Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mit EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten,
  • Unterscheiden von Planungstechniken,
  • Anwenden von Präsentationstechniken,
  • Lesen von technischen Unterlagen und Erstellen von Statistiken, Tabellen und Diagrammen,
  • Kennen von Projektmanagementmethoden,
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen und Sicherstellen des Informationsflusses in der Prozesskette.

Zusammenarbeit im Betrieb
  • Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten;
  • Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses der Arbeitsorganisation und des Arbeitsplatzes auf das Sozialverhalten des Einzelnen und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung;
  • Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen;
  • Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen;
  • Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern;
  • Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Handlungsbereich pharmazeutische Fertigung und Verpackung
  • pharmazeutische Technologie und Qualitätssicherung
  • Entwicklung und Herstellung von Darreichungsformen
Handlungsbereich Organisation, Führung und Kommunikation
  • Personalführung und -entwicklung
  • betriebliches Kostenwesen
  • Verantwortliches Handeln im Betrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Information und Kommunikation 
Spezialisierungsgebiete
  • Automatisierungs- und Prozessleittechnik oder
  • Biotechnologie oder
  • Betriebscontrolling oder
  • Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld

Zielgruppe des Lehrgangs


(vergleiche auch § 3 der Prüfungsordnung, Zulassungsvoraussetzungen)
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Bei Anfragen per Email nutzen Sie bitte das Postfach pruefungslehrgaenge@weingarten.ihk.de