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Webseiten und E-Commerce

Eine Frau sitzt vor einem Notebook. © Generative AI - stock.adobe.com

Der Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Pflichten für die Webseite, zum Beispiel Impressumgsangaben und Hinweise zu Datenschutz und Streitschlichtung.

Einkaufswagen vor einem Notebook. © Mymemo - stock.adobe.com

Der Verbraucher kann im Onlinehandel geschlossene Verträge 14 Tage lang widerrufen. Bisher ist dies mittels einer Muster-Widerrufserklärung oder per E-Mail, Telefon etc. möglich. Ab 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler zusätzlich einen Widerrufsbutton auf ihrer Webseite eingebaut haben.

Ein grauer Würfel mit Fragezeichen und Ausrufezeichen auf einer weißen Tastatur. © fotogestoeber - Fotolia

Die europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung, auf die Onlinehändler seit 2016 verpflichtend hinweisen mussten, wurde zum 20. Juli 2025 endgültig gelöscht. Das Einreichen von Beschwerden ist seit 20. März 2025 nicht mehr möglich. Onlinehändler müssen ihre Informationen entsprechend anpassen.

Virtueller Einkaufswagen als Symbolbild für E-Commerce © Terry - stock.adobe.com

Wie lautet der Text der Widerrufsbelehrung? Wann und wo muss über den Widerruf belehrt werden? Welche Folgen hat eine fehlende Widerrufsbelehrung?

Kleintransporter fährt zügig über eine Landstraße © m.mphoto - stock.adobe.com

Im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) gelten sowohl die allgemeinen Rechtsgrundlagen als auch spezielle Regelungen für den Fernabsatz. Hier ein Überblick:

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Wer digitale Produkte und Dienstleistungen in Verkehr bringt oder erbringt, muss diese seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten. Was bedeutet das und wie setzen Sie dies um? Finden Sie bei uns die Informationen im Überblick.

Symbolbild der Justitia vor EU-Fahne © weyo - stock.adobe.com

Der Digital Markets Act soll auf dem europäischen digitalen Binnenmarkt Fairness und Wettbewerb sicherstellen. Im Fokus der Verordnung stehen zentrale Plattformdienste mit beträchtlicher Marktmacht.

Digitale Dienstleistungen spielen auch in der Wirtschaft eine immer größere Rolle. Der Digital Services Act der EU-Kommission soll mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld herbeiführen. Seit dem 17. Februar 2024 müssen die Regeln in allen Mitgliedstaaten verbindlich angewendet werden.

Symbolbild der Justitia als Statue © AA+W - stock.adobe.com

Seit 1. Januar 2022 gelten die neuen BGB-Vorschriften für Verträge über digitale Produkte. In diesem Artikel informieren wir über die neuen Händlerpflichten.

Symbolbild eine Paragrafenzeichens in blau-gelben EU-Farben © sh99 - stock.adobe.com

Mittels Geoblocking werden Internetinhalte für Kunden aus anderen EU-Staaten gesperrt, oder sie erhalten andere Konditionen als ein Kunde aus einer anderen Region. Dieses Verhalten wird durch die Geoblocking-Verordnung verboten.