Einstellung und Löschung der OS-Plattform zur Streitbeilegung
Am 20. Juli 2025 wurde die Plattform endgültig gelöscht. Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wurde bereits am 20. März 2025 eingestellt. Webseitenbetreiber und Onlinehändler sollten aktiv werden, um andernfalls drohende Abmahnungen zu vermeiden.
Vorherige Rechtslage, Begründung und Auswirkungen
Seit 2016 mussten Webseitenbetreiber und Onlinehändler auf die OS-Plattform mit einem leicht zugänglichen, klickbaren Link hinweisen. Auch gewerbliche Angebote auf Handelsplattformen wie eBay mussten einen “klickbaren” Link zur OS-Plattform enthalten. Ein Hinweis musste auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) aufgeführt werden, wenn der Unternehmer AGBs verwendet und sich zur Streitschlichtung verpflichtet hat oder verpflichtet war. Die Plattform sollte eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen wollten. Die Online-Streitschlichtungsplattform sollte vor allem auch bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften den Verbraucherschutz stärken.
Am 20. Juli 2025 wurde die Plattform endgültig gelöscht. Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wurde bereits am 20. März 2025 eingestellt.
Begründet wird die Einstellung damit, dass nur eine sehr geringe Nutzung des Angebots erfolgte und von den wenigen eingereichten Verfahren nur zwei Prozent eine positive Antwort des jeweiligen Unternehmens erhalten hätten. Eine Weiterleitung über die OS-Plattform habe nur rund zweihundertmal im Jahr in der gesamten Union stattgefunden.
Mit der Einstellung und Löschung entfällt nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze auf ihrer Webseite (im Impressum und/oder in den AGB) einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Die sonstigen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben weiterhin bestehen.
Was ist zu tun?
Zwischen dem 20. März 2025 und dem 19. Juli 2025 musste der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings durfte nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können.
Seit dem 20. Juli 2025 sollten alle Hinweise auf die OS-Plattform einschließlich des Plattformlinks auf Webseiten und auf der geschäftlichen Kommunikation entfernt werden. Dies betrifft in erster Linie das Impressum, die AGB, die E-Mail-Signatur, den Footer der Webseite oder sonstige Stellen auf der Webseite/im Webshop/der Handelsplattform, wo diese Angaben gemacht wurden. Entfernt werden müssen auch entsprechende Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy und so weiter.
Bitte beachten: Ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als irreführend gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sofern in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde, muss diese vor Entfernung der Informationen (mit Wirkung zum 20. Juli 2025) gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag fortbestehen.
Unverändert bestehen bleibt die Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG).
Dies bedeutet, dass Unternehmen auf der Webseite und/oder in den AGB darüber informieren müssen, ob sie sich nach dem VSBG freiwillig bereit erklärt haben oder durch bestimmte Regeln zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet sind. Unternehmen müssen auch weiterhin darüber informieren, wenn sie nicht verpflichtet und nicht bereit sind, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern (Stand der Mitarbeiterzahl: 31. Dezember des Vorjahres).
Formulierungsbeispiel: “Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.”
Quelle: IHK Region Stuttgart
Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieser Information kann keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.