Nr. 5555832

Geldwäschepräventation

Ab dem 10. Juli 2027 werden neue Regelungen im Bereich der Geldwäschepräventation gelten. Die EU hat dazu im Mai 2024 ein umfangreiches Geldwäschepaket verabschiedet. Es besteht aus der EU-Geldwäsche-Verordnung, der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie der AMLA-Verordnung.

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Verpflichtete mussten sich bis spätestens 1. Januar 2024 bei der FIU registrieren.

Alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten sind seit dem 1. August 2021 eintragungs- und meldepflichtig gegenüber dem Transparenzregister. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden. Ansonsten drohen Bußgelder.