EU-Geldwäschepaket
Die EU hat im Mai 2024 ein umfangreiches Geldwäschepaket verabschiedet. Es besteht aus der EU-Geldwäsche-Verordnung, der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie der AMLA-Verordnung. Der neue Rechtsrahmen gilt ab dem 10. Juli 2027.
Nachdem am 24. April 2024 zunächst das Europäische Parlament dem EU-Geldwäschepaket abschließend zugestimmt hat, hat am 30. Mai 2024 auch der Rat seine Zustimmung erteilt. Damit ist das EU-Geldwäschepaket verabschiedet. Es besteht aus mehreren Rechtsakten:
- der EU-Geldwäsche-Verordnung,
- der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie und
- der AMLA-Verordnung.
Ab dem 10. Juli 2027 wird das derzeit geltende Geldwäschegesetz durch die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 (EU- Geldwäsche-Verordnung) abgelöst. Diese Verordnung gilt dann in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar. Sie regelt zum Beispiel den Kreis der Gewerbetreibenden neu, die Maßnahmen zum Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen müssen. Es wird ein EU-weites Barzahlungsverbot über 10.000 Euro im Handel und bei Dienstleistungen geben, wodurch viele Güterhändler künftig keine Präventionspflichten mehr haben werden.
Erstinformationen zum künftigen EU-Recht ab 10. Juli 2027 stellt unter anderem das Regierungspräsidium Stuttgart auf seiner Homepage bereit, insbesondere die Änderungen des Verpflichtetenkreises und den künftigen Compliance-Pflichten (Präventions- und Meldepflichten).
DIHK-Webinar "Geldwäsche-Verordnung - neue Herausforderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen" am 21. Oktober 2026Durch das EU-Geldwäschepaket besteht Handlungsbedarf für Unternehmen. Ab dem 10. Juli 2027 gilt mit der Geldwäsche-Verordnung erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gegenstand der neuen Verordnung sind insbesondere zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Auch aus den weiteren Regelungen der Geldwäsche-Verordnung sowie aus der Geldwäsche-Richtlinie ergeben sich neue oder gegenüber bisher geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an Unternehmen aus Industrie und Handel.Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS gibt in kostenfreien DIHK-Webinar einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.Das Webinar findet am 21. Oktober 2026 von 9:30 bis circa 11 Uhr virtuell statt. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Teilnehmerzahl ist technisch begrenzt, die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen.Der Teilnahmelink wird kurz vor der Veranstaltung an die angemeldeten Personen versendet.
Bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung gilt für die deutschen Verpflichteten weiterhin das nationale Geldwäschegesetz.
Weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats zu finden.
Quelle: IHK Region Stuttgart
