Nr. 1942022

Umweltrecht

Titelseite des KI-Videos zur neuen EU-Verpackungsverordnung © IHK Bodensee-Oberschwaben

Die neue EU-Verpackungsverordnung löst ab 12. August 2026 die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab und gibt ab dann den EU-weiten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle vor.

Schwarze Tastatur mit einer roten Paragrafen-Tasten. © IckeT - Fotolia

Handbücher zur Registrierung für Hersteller und Anspruchsberechtigte wurden nun veröffentlicht.

Gelbe Flüssigkeit wird von einer Pipette in ein Reagenzglas gefüllt. © Africa Studio - Fotolia

Mit der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien sind zahlreiche Anforderungen an die Wirtschaft festgelegt worden. Nicht nur die Chemische Industrie ist hiervon betroffen. Auch Unternehmen, die Chemikalien verwenden, haben diverse Melde- und Informationspflichten.

Vier Reagenzgläser mit Flüssigkeiten. © Sebastian Duda - Fotolia

Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist am 20. August 2017 in Kraft getreten. Damit wurden Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Überwachung der über 30.000 Anlagen in Deutschland erstmals rechtlich festgelegt.

AdobeStock_102257130 © Cybrain - stock.adobe.com

Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die gültige Verpackungsverordnung abgelöst.

Symbolbild für Online-Registrierung © Andrey Popov

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Es schreibt eine Registrierung der Hersteller beziehungsweise Importeure dieser Geräte vor. Diese muss vor dem Markteintritt geschehen und bedarf diverser Vorbereitungen, insbesondere, sofern es sich um Produkte für private Haushalte handelt.

Schriftzug "Ansprechpartner" © LaCatrina - Fotolia

Hier erfahren Sie mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abfallbeauftragte und anerkannte Seminare.

Paragrafenzeichen © Aamon - Fotolia

Seit 1. August 2017 ist die Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Dies führte zu neuen Anforderungen sowohl für Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger.