Nr. 1940260

Existenzgründung im Personenverkehr

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen beziehungsweise Linienverkehr durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Um die Genehmigung zu bekommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Bei der Antragstellung auf eine Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr (ausgenommen Taxi- und Mietwagenverkehr) ist unter anderem ein Nachweis der fachlichen Eignung notwendig. Dieser wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der IHK erbracht.

Wer als Unternehmer Taxi- oder Mietwagenverkehr durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Die Genehmigungserteilung ist an einige Voraussetzungen geknüpft.

Bei der Antragstellung auf eine Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr ist unter anderem ein Nachweis der fachlichen Eignung notwendig. Dieser wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung von der IHK erbracht.

Am 4. Dezember 2011 ist die Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) in Kraft getreten. Dadurch hat sich in den nationalen Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr und den Personenverkehr die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studienabschlüsse als Nachweis der fachlichen Eignung geändert.