Umschreibung von anerkannten Abschlussprüfungen in einen Fachkundenachweis

Am 4. Dezember 2011 ist die Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) in Kraft getreten. Dadurch hat sich in den nationalen Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr und den Personenverkehr die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studienabschlüsse als Nachweis der fachlichen Eignung geändert.
Bislang sahen sowohl die nationalen Berufszugangsverordnungen zum Güterkraftverkehr (GBZugV), als auch zum Personenverkehr (PBZugV) die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studiengänge vor. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2011 beschlossen (Bundesratsdrucksache 707/11), dass nach § 7 der Berufszugangsverordung für den Güterkraftverkehr beziehungsweise nach § 6 der Berufszugangsverordnung Personenverkehr die aufgeführten Abschlussprüfungen weiterhin als Fachkundenachweise gelten, soweit die Ausbildung bereits abgeschlossen oder vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde.
Eine Umschreibung ist im Güterverkehr ausschließlich für folgende Abschlussprüfungen möglich:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
  • Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Eine Umschreibung ist im Personenverkehr ausschließlich für folgende Abschlussprüfungen möglich:
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Darüber hinaus werden ab sofort Abschlusszeugnisse von Genehmigungsbehörden nicht mehr direkt als Fachkundenachweise, zum Beispiel bei einer Genehmigungserteilung, anerkannt. Für die Betroffenen empfiehlt die IHK deshalb eine Umschreibung der Abschlusszeugnisse in einen IHK-Fachkundenachweis bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.
Wichtiger Hinweis für ältere Fachkundebescheinigungen: Da das einheitliche Register, welches beim Bundesamt für Logistik und Mobilität geführt wird, die Vergabe einer eindeutigen Nummer auf der Fachkundebescheinigung erfordert, müssen ältere Fachkundebescheinigungen im Güter- und Personenkraftverkehr (zum Beispiel alte Güternah- und Güterfernverkehrsbescheinigungen) durch neue Bescheinigungen nach dem Muster in Anhang III der Verordnung (EG) Nummer 1071/09 ersetzt werden, da bei den älteren Bescheinigungen seinerzeit keine eindeutige Nummer vergeben wurde. Ein Antrag auf Ausstellung einer aktuellen Bescheinigung ist bei der IHK zu stellen, bei der die damalige Bescheinigung ausgestellt wurde.