Nr. 1940406

Gebühren für hoheitliche Aufgaben

Die Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben hat diese Gebührenordnung am 9. Dezember 2020 beschlossen.

Für hoheitliche Aufgaben, die individuell zugeordnet werden können, erhebt die IHK Bodensee-Oberschwaben Gebühren. Darin sind (Stand 15. September 2026) Gegenleistungen für Tätigkeiten aufgeführt, die von der IHK in hoheitlicher Ordnung erbracht werden.