Neues Gaststättengesetz bringt ab 2026 wichtige Verbesserungen

Ab 2026 gilt ein neues Landesgaststättengesetz in Baden-Württemberg - mit spürbaren Erleichterungen für Gastronomiebetriebe.
Die geplante Reform ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative von den Industrie- und Handelskammern und DEHOGA Baden-Württemberg im Rahmen der „Entlastungsallianz Baden-Württemberg“. Ziel: Weniger Bürokratie, geringere Kosten und bessere Rahmenbedingungen für Gründung und Unternehmensnachfolge.

Anzeige statt Konzession: Ein echter Fortschritt

Der zentrale Baustein der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis („Konzession“) für Betriebe mit Alkoholausschank. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt künftig eine einfache Anzeige – gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung. Ein Erfolg, den DEHOGA und IHK durch ihr gemeinsames Engagement für praxisnahe Lösungen erreicht haben.
Die neue Regelung erleichtert nicht nur Neugründungen, sondern auch Betriebsübernahmen und Rechtsformänderungen. Wer etwa eine GbR in eine GmbH umwandelt, musste bislang eine neue Konzession beantragen – inklusive Zuverlässigkeitsprüfung und umfangreicher Unterlagen. Ab 2026 entfällt dieser Aufwand.
Tipp der IHK: Wer eine Betriebsübergabe oder Umstrukturierung plant, sollte – sofern möglich – den Jahreswechsel abwarten, um von den neuen Regelungen zu profitieren.

9,75 Millionen Euro Entlastung pro Jahr

Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes bringt das neue Gesetz eine jährliche Entlastung von rund 9,75 Millionen Euro für das Gastgewerbe. Auch die Verwaltung profitiert mit weiteren 3,5 Millionen Euro Einsparung. Ein starkes Signal für die Branche – und ein gemeinsamer Erfolg von IHK und DEHOGA.

Gaststättenunterrichtung wird modernisiert

Ein weiterer Meilenstein der Reform betrifft die sogenannte Gaststättenunterrichtung für Gründer ohne fachliche Ausbildung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte der Schulung stammen bislang aus dem Jahr 1981 und werden nun grundlegend überarbeitet. Künftig gilt die Unterrichtungspflicht für alle angehenden Gastronomen ohne lebensmittelrechtliche Vorkenntnisse – unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird.

Die Schulungen werden weiterhin von den IHKs im Land durchgeführt. Die Referenten kommen aus der Praxis und geben den Teilnehmern wertvolle Tipps für den betrieblichen Alltag. Die Termine sowie weiterführende Inhalte findet man in Zukunft zentral auf einer Website.

Inkrafttreten Anfang 2026

Das neue Landesgaststättengesetz ist am 12. November im Landtag verabschiedet worden und wird zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Parallel dazu wird eine Verwaltungsvorschrift zur Ausgestaltung der Gaststättenunterrichtung veröffentlicht.
Autoren: Daniel Ohl, Elke Schönborn
Stand: November 2025