• Venture Capital
    Der Begriff "Venture Capital" - zu Deutsch Risikokapital, Wagniskapital oder auch Beteiligungskapital - bedeutet, dass sich Kapitalgeber für einige Zeit an einem Unternehmen beteiligen. Entsprechend der Vielfalt der Beteiligungsanlässe ist der Markt für Venture-Capital sehr breit. Er umfasst insbesondere Teilmärkte für Seed- und Start-up-Kapital sowie für Expansionsfinanzierungen.
    René Oebel
    René Oebel
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    • Finanzierung für Start-ups und Technologiebetriebe
  • Veranstaltungen zu außenwirtschaftlichen Themen
    Zur Förderung der Außenwirtschaft bietet die IHK Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen an. Die Palette reicht von Exportberatungstagen über allgemeine Länderinformationsveranstaltungen und Unternehmerreisen bis hin zu Seminaren zum Zollrecht oder zu Zahlungskonditionen im Auslandsgeschäft.
    Karin Sterk
    Karin Sterk
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  • Verbraucherpreisindex für Deutschland und Nordrhein-Westfalen (VPI)
    Als Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate misst der Verbraucherpreisindex für Deutschland beziehungsweise Nordrhein-Westfalen (VPI, früher: Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland/Nordrhein-Westfalen) die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden.

    Zweck des VPIs:
    Mit diesem Index wird die Veränderung der Preise für Güter des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittel, Bekleidung), für Mieten und langlebige Gebrauchsgüter (zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Kühlschränke), aber auch für Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Reinigung, Versicherungen) umfassend abgebildet. Der VPI dient verschiedenen Zwecken. Darüber hinaus beziehen sich viele Verträge auf die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, zum Beispiel werden Erhöhungen von gewerblichen Mieten oder Pachten an seine Entwicklung gekoppelt.
    Nils Jagnow
    Nils Jagnow
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    • Verbraucherpreisindex
  • Verkehrspolitik
    Die IHK Aachen setzt sich für die Lösung von Verkehrs- und Mobilitätsproblemen ein und fordert u.a. den Aus- und Neubau von Verkehrswegen und logistischer Infrastruktur sowie die Verbesserung der Verkehrsverbindungen. Zu den Leistungen im Bereich Verkehrsinfrastruktur zählen u.a. Stellungnahmen zu Verkehrsinfrastrukturprojekten, Verkehrsforen und Informationsveranstaltungen und Verkehrsinfrastrukturelle Bedarfsermittlung.
    Monika Frohn
    Monika Frohn
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    • Verkehr
    • 250 Baustellen in Aachen: IHK-Baustellen-Portal sorgt für Durchblick
    • IHK-Initiative Rheinland fordert Ausbau und Erhalt der Infrastruktur
  • Versicherungsvermittler
    Durch die Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts am 22. Mai 2007 ist die selbstständige Tätigkeit des Versicherungsvermittlers mit einer Erlaubnis und Registrierung verbunden.

    Versicherungsvermittler dürfen nur noch selbstständig tätig werden, wenn sie persönlich zuverlässig sind, in finanziell geordneten Verhältnissen leben und vor der IHK ihre Sachkunde und das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachgewiesen haben.

    Die Erlaubnis für Versicherungsmakler und Mehrfachagenten ist bei der IHK zu beantragen. Nach erfolgreich abgeschlossenem Erlaubnisverfahren nimmt die IHK gerne die Registrierung des Vermittlers im Versicherungsvermittlerregister vor.
    Stefanie Steckemetz
    Stefanie Steckemetz
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    • Versicherungsgewerbe
    • Ehrenamt-Logo
    • IHK-Ausschüsse
    • Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich
    • Versicherungsberater
    • Versicherungsmakler und ungebundener Versicherungsvertreter
    • Versicherungsvermittler: Antragsformulare anfordern
    • Versicherungsvermittler: Erlaubnis- und Registrierungspflicht
    • Versicherungsvermittler: Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
    • Versicherungsvermittler: Produktakzessorische Vermittler
    • Versicherungsvertreter - gebunden
  • Vertragsrecht
    Nicht nur bei der Vertragsgestaltung und der Verwendung von AGB, sondern auch bei der Durchsetzung von Forderungen ergeben sich rechtliche Hürden, die bewältigt werden müssen. Fragen zu Gewährleistungsansprüchen und zur Verjährung von Forderungen beschäftigen Unternehmer besonders häufig.
    Ulf Schmidt
    Ulf Schmidt
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    Weitere Informationen

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Eigentumsvorbehalt
    • Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag
    • Mahnung und Verzug
    • Mietrecht: Gewerbliches Mietrecht
    • Verjährung von zivilrechtlichen Forderungen
    • Vorsicht Vertragsfalle!
    • Werkvertrag: Gewährleistung beim Werkvertrag
  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen (VWA)
    Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Aachen bietet in den Räumen der RWTH einen berufsbegleitenden wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an. Er umfasst sechs Studiensemester. Die Diplomarbeit wird im 7. Semester angefertigt. Erfolgreiche Absolventen erwerben das "Wirtschaftsdiplom betriebswirtschaftlicher Fachrichtung" und sind berechtigt, die Bezeichnung "Betriebswirt (VWA)" zu führen.

    Die Zulassungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufspraxis oder ein Studienabschluss.
    Katrin Müllegans
    Katrin Müllegans
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  • Vorbereitungslehrgänge auf IHK-Weiterbildungsprüfungen
    In den Vorbereitungslehrgängen werden die Teilnehmer gezielt und ausführlich auf IHK-Weiterbildungsprüfungen vorbereitet.

    Teilnehmer an Vorbereitungslehrgängen auf IHK-Weiterbildungsprüfungen erhalten nach bestandener Prüfung ein Zeugnis.
    Christoph Claßen
    Christoph Claßen
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    Kathrin Penners
    Kathrin Penners
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    Sabrina Poplawski
    Sabrina Poplawski
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  • Vorzeitige Abschlussprüfung
    Auszubildende haben die Möglichkeit vor Ablauf der Ausbildungszeit eine vorzeitige Abschlussprüfung abzulegen. Gemäß Prüfungsordnung § 11 Abs. 1 müssen der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule bestätigen, ob die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen.
    Daniela Oebel
    Daniela Oebel
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    Iris Schall
    Iris Schall
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    Mechthild Werthmann
    Mechthild Werthmann
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    • Anfrage für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung