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Nr. 75744
Brancheninformationen

Versicherungsgewerbe

Durch die Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts seit dem 22. Mai 2007 ist die selbstständige Tätigkeit des Versicherungsvermittlers mit einer Erlaubnis und Registrierung verbunden. Versicherungsvermittler dürfen nur noch selbstständig tätig werden, wenn sie zuverlässig erscheinen, finanziell geordnete Verhältnisse und vor der IHK ihre Sachkunde und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Die Erlaubnis für Versicherungsmakler und Mehrfachagenten ist bei der IHK zu beantragen. Nach erfolgreich abgeschlossenem Erlaubnisverfahren kann die IHK die Registrierung des Vermittlers vornehmen.
Die gebundenen Vermittler, die in der Regel nur für ein Unternehmen tätig sind, werden vom Versicherungsunternehmen direkt an das Register gemeldet. Sie haben den Vorteil, keine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung abschließen zu müssen, da das Versicherungsunternehmen gegenüber Dritten die Haftung übernimmt. Weiterhin brauchen sie keinen Nachweis der Sachkunde zu erbringen. Produktakzessorische Vermittler, wie zum Beispiel Autohäuser, werden auf Antrag von der Erlaubnis befreit, müssen jedoch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Registrierung erfolgt dann über die IHK.
Die IHK prüft im Rahmen des Erlaubnisverfahrens die persönliche Zuverlässigkeit, die geordneten Vermögensverhältnisse, die Berufshaftpflichtversicherung und die Sachkunde. Nach Erlaubniserteilung nimmt die IHK die Registrierung vor. Das Versicherungsvermittlerregister wird von der IHK geführt.