Die Einigungsstellen sind eine wichtige Einrichtung bei den IHKs, um wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich, kostengünstig für die Unternehmen und in der Regel recht zügig zu beenden.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die stufenweise Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B- Bereich. Mit Datum vom 15. Oktober 2024 wurde das endgültige Einführungsschreiben der Finanzverwaltung veröffentlicht. Ebenso hat das BMF einige FAQs veröffentlicht.
Seit Januar 2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Es wird nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (auch als E-Rechnung bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden.
Informationen für Unternehmen und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- beziehungsweise Mehrwertsteuerbefreiung bei Ausfuhren für den privaten Bedarf.