Lieferantenerklärungen sind Nachweise, mit denen ein Lieferant bzw. Hersteller Angaben über die Eigenschaft der gelieferten Waren hinsichtlich der Einhaltung von Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft bzw. Union macht und werden häufig zum Jahreswechsel angefordert.
Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt folgt prinzipiell anderen Vorschriften als die Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmern, diese werden im Nachfolgenden erläutert.
Immer wieder stellen sich unter dem Lieferkettengesetz für kleine und mittelständische Unternehmen Fragen zur Zusammenarbeit mit ihren unmittelbar gesetzlich verpflichteten Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen.