Lieferantenerklärungen sind Nachweise, mit denen ein Lieferant bzw. Hersteller Angaben über die Eigenschaft der gelieferten Waren hinsichtlich der Einhaltung von Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft bzw. Union macht und werden häufig zum Jahreswechsel angefordert.
Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt folgt prinzipiell anderen Vorschriften als die Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmern, diese werden im Nachfolgenden erläutert.