• Länder und Märkte im Fokus
    Die IHK Köln betreut schwerpunktmäßig die Länder China, Kasachstan, Nordafrika, Türkei und Vietnam.
  • Lieferantenerklärung: Häufig gestellte Fragen
    Lieferantenerklärungen sind Nachweise, mit denen ein Lieferant bzw. Hersteller Angaben über die Eigenschaft der gelieferten Waren hinsichtlich der Einhaltung von Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft bzw. Union macht und werden häufig zum Jahreswechsel angefordert.
  • Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG)
    Seit 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
  • Lieferkettenportal der IHK Köln
    Informationen zum Lieferkettengesetz
  • Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt
    Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt folgt prinzipiell anderen Vorschriften als die Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmern, diese werden im Nachfolgenden erläutert.
  • LKSG: Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und KMU
    Immer wieder stellen sich unter dem Lieferkettengesetz für kleine und mittelständische Unternehmen Fragen zur Zusammenarbeit mit ihren unmittelbar gesetzlich verpflichteten Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen.