Informationspflicht

Pflichtangaben für Unternehmen

Angaben zum eigenen Unternehmen werden je nach Zweck in den unterschiedlichsten Medien präsentiert, zum Beispiel auf der Visitenkarte, dem Briefbogen oder auch auf der Homepage. Eines ist ihnen aber immer gleich: Sie sollen den Geschäftspartner über Status und Kontaktdaten des Unternehmers aufklären.
So unterschiedlich die Darstellungsmöglichkeiten sind, so unterschiedlich sind auch die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Pflichtangaben. Während es für Visitenkarten gar keine gesetzliche Regelung gibt, sind für den Geschäftsbrief die rechtsformspezifischen Gesetze wie das HGB oder GmbHG maßgebend, während für das Impressum einer Homepage das Telemediengesetz Anwendung findet.
Zahlreiche neue und sich laufend ändernde Vorschriften zu den Informationspflichten haben mittlerweile einen regelrechten Infopflichtendschungel gebildet. Sind die Angaben im Impressum meiner Homepage umfassend? Muss ich meinen Vornamen ausschreiben? Was gehört in eine E-Mail? Betrifft mich die neue Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung?
Bei einem Verstoß gegen die Informationspflichten besteht nicht nur das Risiko einer kostenintensiven Abmahnung, sondern es drohen zusätzlich Geldbußen von bis zu 1.000 Euro.
Diese Broschüre soll Ihnen helfen, Ihre Angaben in jeder Darstellungsform vollständig und richtig zu gestalten, um so unnötige Abmahnungen oder Geldbußen zu vermeiden. Gegliedert nach den einzelnen Unternehmensformen finden Sie in Tabellenform schnell die von Ihnen darzustellenden Pflichtinformationen.
Trotzdem werden wir nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken können. Im Einzelfall kann eine konkrete rechtliche Beratung nötig sein.

Pflichtangaben des Kleingewerbetreibenden

Pflichtangaben der GbR

Pflichtangaben des eingetragenen Kaufmanns

Pflichtinformationen der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Pflichtangaben der OHG und KG

Pflichtangaben der Limited

Pflichtangaben der eingetragenen Genossenschaft

Sie sind darüber hinaus auch Dienstleister?

Seit Mitte Mai 2010 gelten mit der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung (DL-InfoV) für die Berufsgruppe der “Dienstleister” zusätzlich gesondert geregelte Informationspflichten.
Betroffen sind alle Groß- und Einzelhändler, Vertriebler, Dienstleister im Bereich des Tourismus, der Beherbergung und Gastronomie, der Freizeit, des Bau- und Handwerks, der Informationsdienste, der Aus- und Weiterbildung, der Vermietung und des Leasing, des Immobilienwesens, der Geräteinstallation und -wartung und der Unterstützungsdienste im Haushalt (Reinigungskräfte, Gärtner und Weitere), aber auch Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und Wirtschaftsprüfer.
Nicht betroffen sind Finanzdienstleister, Verkehrsdienstleister, Leiharbeitsagenturen, private Sicherheitsdienste, Dienstleister im Bereich der elektronischen Kommunikation, des Glückspiels, des Gesundheits- und des Sozialwesens sowie Notare und Gerichtsvollzieher.

Die Darstellungsmöglichkeiten

Die DL-InfoV zeigt vier verschiedene Möglichkeiten auf, wie der Dienstleister seine Informationspflichten erfüllen kann.
Darstellungsform
Beispiel
Mitteilung an den Dienstleistungsempfänger
Direkte Bekanntgabe an den jeweiligen Kunden, zum Beispiel in den individuellen Angebotsunterlagen
leicht zugänglich am Ort des Vertragsschlusses oder der Dienstleistungserbringung
Aushang in den Geschäftsräumen
elektronisch leicht zugänglich
im Internet, zum Beispiel auf der Homepage
Achtung: Internetadresse muss dem Dienstleistungsempfänger rechtzeitig bekannt gemacht werden oder leicht auffindbar sein
allgemeine Informationsunterlagen
Broschüren, Prospekte, Flyer
Wir empfehlen die Integration der Informationen in den Internetauftritt Ihres Unternehmens, denn viele Informationen decken sich mit denen, die für ein vollständiges Impressum nötig sind. Sie brauchen nur noch wenige Informationen hinzufügen.

Die Informationen im Einzelnen

Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen, die stets zur Verfügung zu stellen sind und solchen, die nur auf Anfrage mitgeteilt werden müssen.
Die Informationen, die Sie stets zur Verfügung stellen müssen und die bereits in einem vollständigen Impressum enthalten sind, lauten:
Information
Erläuterungen
Vor- und Nachname bzw. Firmenname und Rechtsform
Anschrift der Niederlassung bzw. ladungsfähige Anschrift
Kontaktinformationen
Achtung: Die DL-InfoV fordert die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse oder Faxnummer
Register/-gericht, -nummer
nur, wenn Sie in ein Register eingetragen sind
zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
Die Informationen, die Sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen, sind:
Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.
Kammer, der Sie angehören
gesetzliche Berufsbezeichnung
der Staat, in dem Ihnen die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
nur, wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben
allgemeine Geschäftsbedingungen
nur, wenn Sie in dem konkreten Kundenkontakt tatsächlich AGB verwenden. Bei der Unterbringung im Impressum empfiehlt sich ein als AGB bezeichneter Link, der auf die entsprechende Seite führt. Die Unterbringung des kompletten AGB-Textes würde das Impressum unübersichtlich machen
Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen
nur, wenn solche tatsächlich bestehen
Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder den Gerichtsstand
nur, wenn Sie solche verwenden und Sie nicht schon in den AGB untergebracht sind
die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung
nur, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben
Berufshaftpflichtversicherung mit Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich
nur, wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben
berufsrechtliche Regelungen und wie diese zugänglich sind
nur, wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben
multidisziplinäre Tätigkeiten und berufliche Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen; Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
nur, wenn Sie tatsächlich bestehen
Verhaltenskodizes mit einem entsprechendem Link und der Angabe der Sprachen, in der Sie vorliegen
nur, wenn Sie sich solchen unterworfen haben
Stand: Februar 2017