Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Rostock

Rostocks Weg zum neuen Flächennutzungsplan

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde als Weg zum neuen Flächennutzungsplan (FNP) beschlossen, noch vor der Erarbeitung eines Vorentwurfs mit den Bürgern in einen intensiven Dialog zu treten (siehe dazu die zentrale Internetseite zum Rostocker Zukunftsplan). Dabei werden u.a. räumliche Szenarien zur Diskussion gestellt. Unterschiedliche Belange müssen für einen gemeinsamen FNP untereinander abgewogen werden.
Rostock strebte bisher bei der Aufstellung des Zukunftsplans einen straffen Zeitplan an. Nach Erstellung diverser Fachgutachten (siehe Meilensteine) sollte das Zielszenario vorliegen und später der Vorentwurf vorgestellt werden. Im Jahr 2024 konnte davon ausgegangen werden, dass der neue Plan bis 2027 Rechtskraft erhält.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans liegt auf Eis

Jedoch einigten sich Verwaltung und Bürgerschaft 2025 darauf, dass Projekt Flächennutzungsplan vorübergehend ruhen zu lassen. Eine Fortsetzung der Planung ist somit derzeit nicht absehbar.
Auf der Sitzung der Bürgerschaft am 26.02.2025 wurde folgender Beschlussvorschlag gemeinsam gefasst:
Beschluss Nr. 2025/AN/0497 (Verzicht auf Fortschreibung des Flächennutzungsplans bis zum Beschluss eines neuen Integrierten Stadt-Entwicklungs-Konzeptes (ISEK), jedoch schnellstmögliche Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Seehafens Rostock)
  1. Die Bürgerschaft beauftragt die Oberbürgermeisterin, auf eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bis zum Beschluss eines neuen Integrierten
    Stadt-Entwicklungs-Konzeptes (ISEK) zu verzichten.
  2. Verwaltungsressourcen sind auf die Erarbeitung von B-Plänen zu konzentrieren.
  3. Bei Bedarf ist eine Änderung des Flächennutzungsplans gebietsbezogen unter Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten des BauGB parallel oder im Nachgang vorzunehmen.
  4. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Seehafens Rostock so schnell wie möglich vorzunehmen. Bis spätestens zur Sitzung der Bürgerschaft im Juli 2025 ist der Bürgerschaft eine Informationsvorlage vorzulegen, aus welcher sich die konkreten Zeitabläufe und Verantwortlichkeiten für die Bearbeitung des Flächennutzungsplans für den Seehafen Rostock ergeben, sowie möglicher darauf aufbauender Bebauungspläne.
Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin sind dem Punkt 4. nachgekommen und haben zur Sitzung der Bürgerschaft am 23.07.2025 die Informationsvorlage 2025/IV/0722 vorgelegt.

Erreichte Meilensteine auf dem Weg zum Zukunftsplan

  • 2018: Regionalkonferenz in der IHK zu Rostock
  • Ende 2018: Neun Kernthesen zum Zukunftsplan als Basis für das Zielszenario
  • 2019: Vorstellung der Zwischenergebnisse des Stadtdialogs in der Kunsthalle
  • November 2019: Innenentwicklungsanalyse - drei öffentliche Foren zum Thema Innenentwicklung
  • 2020: Neue Bevölkerungsprognose bis 2035
  • 2021: Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts
  • 2022: “Grüne Welle – Stadtgarten Rostock” (Konzept für die Kleingartenanlagen)
  • 2022: Haushalts- und Wohnungsnachfrageprognose
  • 2024: Umwelt- und Freiraumkonzept (UFK)

Bausteine in der Zukunft – die nächsten Planungsschritte (unsicher)

  • geplant für 2025: Hochhausleitbild Rostock
  • Beteiligung zum Zielszenario
  • Beschluss des Zielszenarios in der Bürgerschaft
  • Strategische Umweltprüfung (SUP)
  • FNP-Vorentwurf mit Beteiligungsprozess
  • FNP-Entwurf mit Beteiligungsprozess
  • Beschluss des FNP in der Bürgerschaft
Die weiteren Schritte werden noch terminiert.

Formelle Beteiligung der IHK zu Rostock

Derzeit gibt es kein formelles Beteiligungsformat. Sobald die Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme aufgefordert werden, wird das auf dieser Seite veröffentlicht.