Standortpolitik
Fonds für Geschäftsstraßen- und Kiezprojekte
Was sind Verfügungsfonds?
In vielen Geschäftsstraßen und Kiezen Berlins können Bürger und Unternehmer bis zu 50% Zuschüsse für Projekte erhalten, die der Geschäftsstraße bzw. ihrem Quartier zu Gute kommen. Voraussetzung ist, dass Sie in einer der Fördergebiete eines Städtebauförderprogramms (Förderprogramme Aktive Zentren, Stadtumbau, Soziale Stadt) liegen.
Jedes Förderprogramm hat eigene Vorgaben und Ansprechpartner für die Verfügungsfonds. Für alle Programme gilt die gleiche bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift, die regelt, was gefördert werden kann.
Service der IHK Berlin:
Wir beraten Unternehmen zu den Möglichkeiten, Verfügungsfonds in Anspruch zu nehmen.
Beispiel: Gebietsfonds im Programm Aktive Zentren
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Anträge werden von Projektträgern (natürliche oder juristische Personen) eingereicht. Gemeinschaftsanträge mehrerer Projektträger sind möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen.
Förderfähige Maßnahmen können insbesondere sein:
- zielgruppenorientierte Aktivierungs- und Marketingaktionen, z.B. Straßenfeste, Beteiligungsverfahren, Aktionen und sonstige Veranstaltungen,
- Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes, z.B. Pflanzaktionen, Stadtmobiliar (Bänke, Stühle, Spielgeräte, Infotafeln etc.), Kunstobjekte, sonstige Maßnahmen zur Stadtbildpflege sowie zur Erhöhung von Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum,
- kleinere Baumaßnahmen und Investitionen an und in Gebäuden, z.B. Fassadengestaltung, Beleuchtung, Werbeanlagen, Schaffung barrierefreier Zugänge, Kunstobjekte, kleinteilige Maßnahmen zur energetischen Sanierung.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Anteil aus Fördermitteln des Programms beträgt höchstens 50% der förderfähigen Kosten des Gebietsfonds. Je beantragter Maßnahme soll der Fördermittelanteil 10.000 Euro nicht überschreiten. Der private Anteil kann durch Unternehmen, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Institutionen, Eigentümer oder sonstige lokale Akteure und Privatpersonen aufgebracht werden. Dieser ist ausschließlich monetär zu erbringen (keine Anrechnung von Eigenleistung).
Besonderheiten:
Über die Verwendung der Mittel, d.h. die Auswahl der Projekte, entscheidet ein lokales Gremium (Jury). Das Gremium sollte sich aus Eigentümern, Unternehmern, Initiativen, Bewohnern und sonstigen lokalen Akteuren zusammensetzen. Für jedes Fördergebiet gelten unterschiedliche Antragsfristen.
Überblick über laufende Gebietsfonds und Ansprechpartner:
City West | Regionalmanagement City West, Paul-Martin Richter, Telefon 310 15 200 |
Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg |
Karl-Marx-Straße | Citymanagement, Sabine Slapa, Telefon 22197 293 |
Neukölln |
Marzahner Promenade | Promenaden-Management, Holger Scheibig, Telefon 0173-8678003 |
Marzahn-Hellersdorf |
Müllerstraße | Geschäftsstraßenmanagement Müllerstraße, Wilfried Pichierri, Telefon 885 914 32 |
Mitte |
Turmstraße | Geschäftsstraßenmanagement Turmstraße, Jan Abt, Georg Thieme, Telefon 375 92721 |
Mitte |
Wilhelmstadt | Geschäftsstraßenmanagement Wilhelmstadt, Telefon 3012 4697 |
Spandau |
Fördergebiete mit Gebietsfonds im Aufbau:
Bahnhofstraße | Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jens-Peter Eismann, Telefon 90277 6763 |
Tempelhof-Schöneberg |
Dörpfeldstraße | Bezirksamt Treptow-Köpenick, Udo Zaschel, Telefon 90297 2640 |
Treptow-Köpenick |
Residenzstraße | Bezirksamt Reinickendorf, Renate Villnow, Telefon 90294 3021 |
Reinickendorf |
Stand: Februar 2016