Service und Beratung

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren sind Planungsverfahren für raumbedeutsame Fachplanungen, also Planungen, die in der Regel die räumliche Entwicklung eines Gebietes erheblich beeinflussen können. Dazu zählen z.B. die Planungen für Schienenwege der Eisenbahn, Flughäfen und Verkehrslandeplätze, Schienenwege und Anlagen für Straßenbahnen sowie Stadt- und Untergrundbahnen, Trassen für Bundesautobahnen und Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Gewässer, Fernmeldelinien, Flächen für Abfallentsorgungsanlagen sowie für die Ablagerung von Abfällen. Das umfangreichste Planfeststellungsverfahren, das bisher in der Region Berlin/Brandenburg durchgeführt wurde, betraf den Flughafen Berlin Brandenburg International.
Den Abschluss dieser Verfahren nach dem Fachplanungsrecht bildet der Verwaltungsakt des Planfeststellungsbeschlusses. Dieser ersetzt in der Regel alle nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Erlaubnisse, insbesondere die Baugenehmigung. Ein Planfeststellungsbeschluss kann mit einer verwaltungsrechtlichen Anfechtungsklage angegriffen werden.
Raumbedeutsame Planungen durch Planfeststellungsverfahren können die Standortverhältnisse in einer Gemeinde erheblich beeinflussen. Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung (privilegierte Fachplanungen) sind nach §38 Baugesetzbuch nicht an die Festsetzungen von Bebauungsplänen gebunden. Die Freistellung privilegierter Fachplanungen von den Bindungen an Bebauungspläne bedeutet jedoch keinen generellen Vorrang der Fachplanungen vor den Belangen des Städtebaus. Diese Belange sind beim Abwägungsverfahren neuer Fachplanungen zu berücksichtigen (z.B. bei der Prüfung der Alternativen für die Lage einer Bundesstraße). Durch Planfeststellungsverfahren abgeschlossene Fachplanungen haben so lange Bestand, wie sie nicht durch ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren geändert wurden, z.B. gelten Eisenbahnstrecken in Berlin, auf denen keine Schienen mehr liegen, immer noch als planfestgestellte Bahnanlagen.
Auswirkungen für Unternehmen
Die raumbedeutsamen Wirkungen der Fachplanung können für Unternehmen standortentscheidend sein. Bei den Planfeststellungsverfahren in Berlin wird deshalb die Industrie- und Handelskammer in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Sie nimmt in der vorgegebenen Frist zur Planung Stellung. In ihren Veröffentlichungen (z.B. IHK24) weist sie auf wichtige Planfeststellungsverfahren hin, damit ihre Mitgliedsunternehmen diese Informationen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen können. Interessierte Unternehmen können die Unterlagen zur Planfeststellung auch selbst einsehen. Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung von Planungsunterlagen können der Veröffentlichung der IHK oder Anzeigen in der Tagespresse entnommen werden.