Gewerberecht digital - Einfach, schnell und verständlich
Haben Sie gewerberechtliche Fragen, aber keine Zeit, sich durch den Paragrafendschungel zu kämpfen? Sie fragen sich, was bei der Gründung eines Foodtrucks zu beachten ist, ob Sie eine Sondernutzungserlaubnis brauchen oder ob für Ihren Stand auf einem Berliner Trödelmarkt eine Reisegewerbekarte erforderlich ist?
Mit unserem digitalen Beratungsangebot erhalten Sie schnell und unkompliziert Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, was in Bezug auf unterschiedliche gewerberechtliche Fragestellungen zu beachten ist.
Behalten Sie den Überblick – wir helfen Ihnen weiter!
Im hektischen Geschäftsalltag bleibt oft wenig Zeit für Bürokratie. Telefonate, E-Mails und Kunden fordern Ihre volle Aufmerksamkeit – da ist es nicht einfach, den Überblick über alle Vorschriften zu behalten. Das gilt besonders für Gründerinnen und Gründer.
Wir bereiten laufend gewerberechtliche Fragen in kompakten Video-Einheiten für Sie auf und ergänzen die Themen in der folgenden Liste:
- Gewerberecht digital: Sondernutzungen
Möchten auch Sie in Berlin Ihre Stühle und Tische oder andere Gegenstände vor Ihrem Geschäft herausstellen oder einen Stand auf dem öffentlichen Straßenland betreiben und Sie fragen sich, welche Genehmigungen Sie dafür benötigen? Hier finden Sie die alle Informationen rund um das Thema Sondernutzungserlaubnis bzw. straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung.Ich möchte vor meinem Gastronomiebetrieb Tische und Stühle herausstellen. Welche Genehmigung benötige ich?Grundsätzlich wird für das Herausstellen von Tischen und Stühlen eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung oder eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.Wo kann ich diese beantragen?Die Genehmigung oder die Erlaubnis ist beim zuständigen Bezirksamt zu beantragen.Sind Ihre Fragen noch nicht beantwortet? Weitere Antworten erhalten Sie in unserem Format: Gewerberecht digital: Praxiswissen im Überblick.Weitere Informationen bzgl. der Beantragung von Sondernutzungserlaubnisse finden Sie auf unserer Internetseite.
- Gewerberecht digital: Reisegewerbe
Sie möchten sich in Berlin mit einem Foodtruck selbständig machen oder einen Stand auf einem Markt betreiben und fragen sich, was dabei zu tun ist? In unserer digitalen Rechtsberatung erläutern wir Ihnen, welche Schritte dabei zu beachten sind.Ich möchte mich mit einem Foodtruck selbständig machen. Benötige ich dafür eine Reisegewerbekarte?Beim Betrieb von sog. Foodtrucks handelt es sich in der Regel um ein Reisegewerbe, für das grundsätzlich eine Reisegewerbekarte zu beantragen wäre.Wo kann ich eine Reisegewerbekarte beantragen?Sie ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.Sind Ihre Fragen noch nicht beantwortet? Weitere Antworten erhalten Sie in unserem Format: Gewerberecht digital: Praxiswissen im Überblick.
In unserem Format Gewerberecht digital finden Sie die notwendigen Schritte und Informationen in kompakten Videoeinheiten.
Die Veröffentlichung von Fachartikeln ist ein Service der IHK Berlin für ihre Mitgliedsunternehmen.
Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.