Serviceangebote der IHK Berlin

Carnet A.T.A.

Aktuelle Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Ausgabe von Carnets ATA (1 Zielland = Grund Carnet) für IHK-Zugehörige mit gewerblicher Niederlassung/Betriebsstätte /Verkaufsstelle im IHK-Bezirk Berlin ab dem 01. Januar 2024 90,00 € beträgt. Weitere Gebührentatbestände finden Sie in unserer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB).
NEU: ELEKTRONISCHE BEANTRAGUNG CARNET A.T.A./C.P.D. 
Beantragen Sie Carnets einfach und unkompliziert elektronisch unter www.e-ata.de/berlin und verzichten Sie auf das aufwändige Bedrucken der Carnetformulare. Weitere Informationen finden Sie hier.
NEU: TERMINBUCHUNG EXPORTDOKUMENTE
Sie benötigen Beratung zu einem Carnet A.T.A.)? Buchen Sie Ihren Beratungstermin hier.
Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, um eine rechtzeitige Ausstellung zu ermöglichen.
Leider können wir bis auf weiteres keinen Sofortservice anbieten.
Bitte geben Sie Ihre Dokumente im Service Center (Counter im Erdgeschoß) ab. Eine Abholung bearbeiteter Unterlagen ist in der Zeit von 10-13 Uhr möglich. Ihre Dokumente erhalten Sie von uns auch gerne per Post. Bitte fügen Sie hierfür einen an sich selbst adressierten und frankierten Rückumschlag bei. Die Beantragung von Dokumenten per Post ist wie bisher zu dem bekannten Verfahren möglich. Vielen Dank für Ihre Verständnis! Ihr Team Exportdokumente; Tel.: 030 31510-700; E-Mail: international@berlin.ihk.de
Hinweis:
Bitte beachten Sie als MAC-Nutzer unbedingt beim Ausfüllen die Carnet A.T.A. - Hinweise für MAC-Nutzer zum Drucken.
FAQ und weitere Informationen zum Carnet A.T.A. finden Sie außerdem auf den Seiten der Euler Hermes Deutschland.​​​​​

Allgemeines zum Carnet A.T.A.

Die IHKs sind im Auftrag der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ausgebende Stellen für Carnets A.T.A. (und C.P.D.). Diese Dokumente werden zur vorübergehenden Verwendung von Waren im Ausland gebraucht. Sie dienen den ausländischen Zollbehörden als Sicherheit für die Eingangsabgaben und vereinfachen die Zollformalitäten.

1. Wer kann ein Carnet A.T.A. bei der IHK Berlin beantragen?

Berliner Unternehmen, Institutionen, Freiberufler und Privatpersonen können die Vorteile eines Carnets A.T.A. nutzen. Als Unternehmen mit einer Betriebstätte in Berlin, wenden Sie sich bitte an diejenige IHK, in welcher sich der Hauptsitz befindet. Der IHK-FINDER hilft Ihnen, die zuständige Kammer zu finden. Privatpersonen müssen im jeweiligen Kammerbezirk gemeldet sein.

2. Welche Waren können mit einem Carnet A.T.A. verbracht werden?

Wichtig ist, dass ein Carnet A.T.A. in der EU nur für sog. Gemeinschaftswaren ausgestellt werden kann - also für Waren, die vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden bzw. sich im freien Verkehr befinden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass einige Abkommenstaaten Carnets nicht für jede der drei Warengruppen akzeptieren. Prüfen Sie mit Hilfe der Länderliste, ob die geplante Verwendung in Ihrem Zielland möglich ist. Der Großteil, der dem Carnet A.T.A Verfahren beigetretenen Länder, akzeptieren folgende Verwendungen:
  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung
Sie können mit einem Carnet auch mehrere Reisen in verschiedene Länder durchführen. Dabei ist zu beachten, dass eine Änderung der Liste nicht möglich ist. Außerdem muss das Carnetheft in diesem Fall um weitere Einlageblätter ergänzt werden.
Die im Carnet A.T.A. aufgeführten Waren dürfen nicht an ein Unternehmen oder eine Person im Ausland vermietet oder verpachtet werden. In diesem Fall greift das Carnet A.T.A. Verfahren nicht und darf somit nicht ausgestellt werden.

3. Vor Beantragung eines Carnets A.T.A.

Sollten Sie das Carnet A.T.A. nicht über das eCarnet Portal beantragen, benötigen Sie zwingenden einen Carnet A.T.A. in Papierform. Er enthält Einlageblätter für eine Reise und kostet 3,00 € zzgl. MwSt.  
Sie erhalten das Formular im Service Center (Fasanenstr. 85, 10623 Berlin - S/U-Bahnhof Zoologischer Garten). Sollte Ihre Warenliste deutlich länger als ca. 30 Zeilen sein, benötigen Sie die farblich passenden Zusatzblätter. Wenn Sie sich unsicher sind, welche oder wie viele Formulare Sie benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

4. Das Ausfüllen eines Carnets A.T.A.

Sollten Sie das Carnet A.T.A. nicht über das eCarnet Portal beantragen, beachten Sie bitte, dass das Carnet (ab dem grünen Deckblatt) nur maschinenschriftlich ausgefüllt werden darf. Der ausländische Zoll akzeptiert keine per Hand ausgefüllten Carnets oder handgeschriebene Warenlisten! Die Ausfüllhilfen zum Bedrucken der Formulare finden Sie auf dieser Internetseite unter Carnet A.T.A. - Downloads.
Um Fehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, die Ausfüllhilfen - vor dem Bedrucken der Formulare - per Mail an uns zu senden.
Wichtig für MAC-User: bei der Nutzung der Ausfüllhilfen unter MAC kommt es häufiger zu Problemen. Der Ausdruck sollte nur das drucken, was Sie in das Formular eingetippt haben (nicht den Hintergrund). Manche User bekommen das Problem durch die Aktualisierung des Adobe Readers in den Griff. Sollte dies nicht funktionieren, kontaktieren Sie uns bitte.

5. Das Bedrucken der Formulare

Vor dem Bedrucken des Original Carnet A.T.A. empfehlen wir Ihnen, uns die Ausfüllhilfen per E-Mail zur Prüfung zuzusenden. Ihre Anfrage können Sie direkt an international@berlin.ihk.de richten.
Ist alles in Ordnung, legen Sie die Formulare in das Einzugsfach Ihres Druckers und bedrucken diese. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie der Drucker das Papier einzieht bzw. bedruckt, testen Sie es bitte.
Folgende Trennabschnitte müssen Vorder- und Rückseitig bedruckt werden:
  • grünes Deckblatt
  • gelbe Ausfuhr
  • weiße Einfuhr
  • weiße Wiederausfuhr
  • gelbe Wiedereinfuhr
wenn nötig:
  • blaue Transitblätter
  • Zusatzblätter

Unterschrift & Firmenstempel 

Wenn Sie alle Carnetblätter bedruckt haben, setzen Sie auf dem grünen Deckblatt unten rechts und auf dem Antrag Ihre Unterschrift.

Einreichung des Carnets bei der IHK Berlin

Bei der IHK können Sie dann Ihr Carnet – sofern alles korrekt ausgefüllt ist – binnen 24 Stunden fertigstellen lassen.

6. Nach der Ausstellung des Carnets A.T.A. - vor Reiseantritt

Nach der Abholung des Carnets bei der Industrie- und Handelskammer, aber vor Antritt der Reise, muss bei Ihrem zuständigen Binnenzollamt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 130 KB) eine Nämlichkeitssicherung vorgenommen werden; d.h. das Carnet und die für die vorübergehende Ausfuhr vorgesehenen Waren müssen dem Zollamt gestellt werden. Dort wird das erste gelbe Ausfuhrblatt behandelt, d.h. das Zollamt entnimmt den ersten gelben Trennabschnitt und füllt den Stammabschnitt aus. Lediglich die Angaben über das Ausfuhrdatum bleiben offen. An der Außengrenze der EU wird von der dortigen Zollstelle das Ausfuhrdatum in dem gelben Stammabschnitt eingetragen. D.h. auch hier muss die Zollstelle aufgesucht werden. Bei weiteren Reisen mit den gleichen Waren werden die gelben Ausfuhrblätter direkt bei der Ausgangszollstelle abgefertigt.

7. Die Einfuhr im Zielland

Der weiße Trennabschnitt des Einfuhrblattes sollte erst unmittelbar vor der Einfuhr im Zielland ausgefüllt werden. Derjenige, der das Carnet dem ausländischen Zollbeamten vorlegt, muss diesen Abschnitt unterschreiben (am besten in Gegenwart des Beamten). Eintragungen, die der ausländische Zollbeamte auf dem weißen Stammabschnitt vornimmt, sollten sofort auf Richtigkeit geprüft werden (richtige Positionen eingetragen?). Bei Unklarheiten bitte sofort den Beamten fragen, ggf. auch sofort reklamieren. Evtl. trägt der ausländische Beamte auch eine verkürzte Wiederausfuhrfrist ein, die dann auch unbedingt eingehalten werden muss. Sollte schon bei der Eintragung erkannt werden, dass diese Frist nicht ausreicht, sollte hier gleich auf eine Änderung hingewirkt werden. Stellt sich erst später heraus, dass die Frist zu kurz bemessen war, kann eine Verlängerung vom nächsten Zollamt des Einfuhrlandes vorgenommen werden, einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

8. Die Ausfuhr aus dem Zielland

Auf keinen Fall durchwinken lassen! Auf Abfertigung bestehen! Der weiße Trennabschnitt des Ausfuhrblattes sollte erst unmittelbar vor der Ausfuhr ausgefüllt werden. Derjenige, der das Carnet dem ausländischen Zollbeamten vorlegt, muss diesen Abschnitt unterschreiben (am besten in Gegenwart des Beamten). Eintragungen, die der ausländische Zollbeamte auf dem weißen Stammblatt vornimmt, sollten sofort auf Richtigkeit geprüft werden (richtige Positionen eingetragen?). Bei Fehlern oder Unklarheiten bitte sofort reklamieren.

9. Beim Transit

Gleicher Ablauf wie bei einer normalen Ein- und Wiederausfuhr. Auf Einhaltung der Fristen achten!

10. Nach der (letzten) Wiedereinfuhr in die Bundesrepublik Deutschland

Das verwendete Carnet A.T.A. bitte unverzüglich an die IHK zurückgeben. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten (Verkauf, Verlust der Ware, Verlust des Carnets usw.) sollte die Kammer sofort informiert und deren Rat eingeholt werden.
Das Carnet spätestens mit Ablauf der Gültigkeit an die IHK zurückgeben!
Auf Einhaltung der Fristen achten, die von den ausländischen Zollbeamten eingetragen werden!
Das Carnet bei jedem Grenzübertritt abfertigen lassen, d.h.:
  • bei Verlassen der EU gelbes Ausfuhrblatt + gelbes Stammblatt abfertigen lassen
  • bei Eintritt in das Zielland weißes Einfuhrblatt + weißes Stammblatt abfertigen lassen
  • bei Verlassen des Ziellandes weißes Wiederausfuhrblatt + weißes Stammblatt abfertigen lassen
  • bei Eintritt in die EU gelbes Wiedereinfuhrblatt + gelbes Stammblatt abfertigen lassen
Sollten wir das Carnet nicht bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten, oder die Abwicklung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, müssen wir Euler Hermes, den Rückbürgen des DIHK für möglicherweise zu entrichtende Einfuhrabgaben, informieren. Dieser wird sich ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir erlauben uns, diesen Aufwand mit 25,-€ zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.

11. Gebühren und Entgelte

Erhöhung des ICC-Entgelts:
Bitte beachten Sie, dass es ab dem 01. Januar 2023 Änderungen in der Rechnungsstellung des ICC-Entgelts für die Ausstellung von Carnet A.T.A. gibt. Ab dann beträgt dieses Entgelt aufgrund rechtlicher Vorgaben 12,00 € netto zzgl. 2,28 € Umsatzsteuer (19%). Dieses weisen wir wie gewohnt auf einer gesonderten Rechnung aus und ziehen es als „durchlaufenden Posten“ im Namen und auf Rechnung der DIHK ein. Das Entgelt ist nicht Bestandteil der Gebühr, die von der IHK Berlin für die Carnet-Ausstellung erhoben wird. Sie erhalten somit ab 01. Januar 2023 für die Ausstellung eines Carnets ATA den gewohnten Gebührenbescheid laut Gebührentarif der IHK Berlin (siehe unter Gebühren und Entgelte). Außerdem wird eine Entgeltrechnung über 12,00 € ICC-Entgelt zzgl. 2,28 € Umsatzsteuer (19 %) namens der DIHK erhoben sowie Versicherungsentgelt je nach Warenwert wie bisher und bei Bedarf Entgelt für Sofort-Service (20,00 €) und/oder Außenwirtschaftsformulare zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Die Gebühr für die Ausgabe von Carnets ATA (1 Zielland = Grund Carnet) für IHK-Zugehörige mit gewerblicher Niederlassung/Betriebsstätte /Verkaufsstelle im IHK-Bezirk Berlin beträgt ab dem 01. Januar 2024 90,00 €.
Weite Gebühren und Entgelte (z.B. für Nicht-IHK-Zugehörige) entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB).

Aufgrund der politischen Sonderstellung Taiwans gilt hier eine Sonderregelung. An die Stelle des A.T.A.-Vordrucks tritt das Carnet C.P.D. – Achtung: pro Reise wird ein Carnet C.P.D. benötigt!