IHK-Weiterbildungsprüfung

Küchenmeister (in) - Prüfung

Kreativität und meisterliches Können des Küchenmeisters zeichnen eine Küche aus - sie sind maßgeblich für Ruf und Erfolg eines Restaurants.
Beim Küchenmeister handelt es sich innerhalb der gastronomischen Meisterabschlüsse um den traditionsreichsten Titel, der das Werk bekannter Köche bewahren und den hohen Standard gewährleisten und weiterentwickeln soll. Er ist die perfekte Fach- und Führungskraft, für Planung, Herstellung und Vermarktung gastronomischer Produkte und Dienstleistungen. Die Gästeorientierung steht bei seinen Aktivitäten ständig im Mittelpunkt des Denkens und Handelns. Durch den Abschluss zum Geprüften Küchenmeister rückt er in die oberste Führungsebene in einem gastronomischen Unternehmen auf. Für den Aufbau einer eigenen Existenz haben Küchenmeister gute Voraussetzungen.
Die Prüfung setzt sich aus drei Prüfungsteilen zusammen: dem wirtschaftsbezogenen Teil, dem handlungsspezifischen Teil und der praktischen Prüfung.

1. Prüfungstermine in Berlin

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Frühjahrsprüfung 2024
20.03. (Anmeldeschluss 10.01.)
Herbstprüfung 2024
23.10. (Anmeldeschluss 31.07.)
Handlungsspezifische Qualifikationen
Termine nur auf Anfrage
Praktische Prüfung
Auf Anfrage
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Küchenmeister/in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) § 2 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.

7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Anmeldeschluss
10 %, mind. jedoch 20,00 €
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Beginn
25 %, mind. jedoch 30,00 €
Rücktritt innerhalb 4 Wochen bis 1 Woche vor Beginn
50 %, mind. jedoch 40,00 €
Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Beginn
75 %, mind. jedoch 50,00 €
Rücktritt nach Beginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

10. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 240,00 € und für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen sowie die praktische Prüfung 790,00 €. Bei einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Gebühr für eine:

1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
60,00 €
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
60,00 €
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
Praktische Prüfung
350,00 €
Die Prüfungsgebühr für die Ausbilder-Eignungsprüfung beträgt zurzeit 90,00 €.

11. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für Ihre Fragen rund um diese Prüfung stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden
gerne zur Verfügung.
Stand 09/2023