Fachkundeprüfung Omnibusverkehr
- 1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr?
- 2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?
- 3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?
- 4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?
- 5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?
- 6. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 7. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
- 8. Wie trete ich von der Prüfung zurück? Welche Rücktrittsgebühren fallen an?
- 9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?
- 10. Was kostet die Prüfung?
- 11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?
- 12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
- 13. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?
1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr?
Wenn Sie als Unternehmer/in im Bereich Omnibusverkehr tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Prüfungsordnung der IHK Berlin. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 156 KB)
Weitere Informationen zur Anerkennung der Fachlichen Eignung einer leitenden Tätigkeit sowie von Berufsabschlüssen erhalten Sie auf dieser Internetseite.
Sonderregelung: Der VerkehrsleiterDie EU-Verordnung (EG) 1071/2009 zum einheitlichen Berufszugang für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güter- und Personenkraftverkehr (nur Busverkehr, nicht Taxi- und Mietwagenverkehr und Krankentransport) hat den sogenannten Verkehrsleiter als verantwortliche Person im Transportunternehmen eingeführt. Von seiner Funktion her entspricht der neue Verkehrsleiter der schon lange in jedem erlaubnispflichtigen Transportunternehmen bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/ Omnibusverkehrs bestellten Person".Als Qualifikation benötigt der Verkehrsleiter die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr bzw. den Omnibusverkehr. Angebotene Seminare und Schulungen für den Verkehrsleiter sind teilweise Vorbereitungslehrgänge auf die IHK-Fachkundeprüfung; entscheidend für die Qualifikation ist die bestandene Prüfung.Weitere Informationen enthält unser Merkblatt mit Fragen und Antworten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB) zum Verkehrsleiter.
2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?
Bei der Fachkundeprüfung gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie könnten eine Fachkundeprüfung bei der IHK Berlin nur ablegen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an.
Hinweise zur Freistellung:
Wir arbeiten als Metropolregion Berlin bei der Durchführung der Fachkundeprüfungen Verkehr stärker mit den Brandenburger Kammern zusammen. Die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr wird daher seit 2020 durch die IHK Berlin zentral für die Prüfungsanwärter der Region Berlin/Brandenburg organisiert und durchgeführt.
Wir arbeiten als Metropolregion Berlin bei der Durchführung der Fachkundeprüfungen Verkehr stärker mit den Brandenburger Kammern zusammen. Die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr wird daher seit 2020 durch die IHK Berlin zentral für die Prüfungsanwärter der Region Berlin/Brandenburg organisiert und durchgeführt.
Eine Freistellung durch die Brandenburger Kammern (Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam) ist bei der Prüfungsanmeldung daher nicht notwendig. Der Hinweis im Anmeldeportal kann ignoriert werden. Von allen anderen IHKn ist eine Freistellung/Verweisung der jeweiligen IHK vor Anmeldung an unser Postfach fachkundeverkehr@berlin.ihk.de zu senden.
3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation
WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation
Im Buchhandel finden Sie in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?
Der Rahmenstoffplan (Orientierungsrahmen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2281 KB) der PBZugV listet alle Sachgebiete auf, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
- Recht
- Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
- Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die bundesweit einheitlichen Fragebögen der Industrie und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.
5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?
Die Prüfungssprache ist deutsch.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.
Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen! Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!
Vor der Fachkundeprüfung
- Etwa 10 Tage vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Sie enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
- Bringen Sie zur Prüfung bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer Berliner Meldebescheinigung mit, damit vor der Prüfung Ihre Identität festgestellt werden kann.
Während der Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 120 Minuten je Prüfungsteil) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 300 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:
- Schriftliche Prüfung
- Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (120 Punkte)
- Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte)
- Mündliche Prüfung
- Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (75 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet i.d.R. eine Woche nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Für das Bestehen der Prüfung müssen 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden (180 Punkte).
6. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Gerne können Sie auch die Anmeldung über einen PC in unserem Servicecenter durchführen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB). Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung mit Erklärungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 651 KB).
Erstregistrierung über das Online Portal:
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung hier notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten. Diese benötigen Sie zur Anmeldung.
Anmeldung zur Prüfung:
- Bitte melden Sie sich über unseren Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei Abmeldung Rücktrittsgebühren nach der Gebührenordnung der IHK Berlin anfallen.
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail.
- Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse nach der Prüfung versendet.
- Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine Mail mit der Fehlermeldung sowie Bilder an: Fachkundeverkehr@berlin.ihk.de
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung sofort verbindlich ist und eine Änderung des Prüfungstermins nicht möglich ist (siehe Rücktritt von der Prüfung). Stellen Sie daher bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie sowohl am Tag des schriftlichen Prüfungstermins als auch in der Woche der mündlichen Prüfung tatsächlich Zeit haben bzw. in Berlin sind.
7. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
Ihr Prüfungsergebnis finden Sie in Ihrem Online-Account. Sie erhalten als Benachrichtigung eine E-Mail, ab wann das Ergebnis online gestellt ist. Bitte loggen sich dazu im Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten ein.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Button “Meine Termine” auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung „Status der Gesamtprüfung“ beachten
Folgender Status der Gesamtprüfung ist möglich:
- Schriftlicher Prüfungsteil "nicht bestanden":
Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post und wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. - Schriftlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling erhält per Mail eine Einladung zur mündlichen Prüfung (außer bei über 180 Punkten untenstehenden Hinweis* beachten)
- mündlicher Prüfungsteil “nicht bestanden”: Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post.
- mündlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen eine Bescheinigung per Post.
- *Hinweis: Sofern Sie den schriftlichen Teil mit mindestens 180 Punkten bestanden haben, sind Sie von der mündlichen Prüfung befreit. Im Onlineportal wird dann kein Termin zur mündlichen Prüfung angezeigt.
8. Wie trete ich von der Prüfung zurück? Welche Rücktrittsgebühren fallen an?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Meine Termine auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
Nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin:
- Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter folgender E-Mailadresse: fachkundeverkehr@berlin.ihk.de
9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?
Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist ein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung von der Prüfung ab (Abmelden von der Prüfung). Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen.
10. Was kostet die Prüfung?
Prüfung | Gebühr |
Fachkundeprüfung Omnibusverkehr | 320,00 € |
11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?
Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen. Melden Sie sich hierfür über das Portal der IHK Berlin erneut für eine Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass Sie sich immer nur für einen Termin anmelden können.
12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
Die IHK Berlin bietet für die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr Prüfungstermine an.
Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind nicht mehr möglich!
2024
Datum | Anmeldeschluss |
Schriftlich 24.02.2025 Mündlich 10.03. und 11.3.25* |
04.02.2025 |
Schriftlich 19.05.2025 Mündlich 02.06.- 03.06.2025* |
28.04.2025
Termin ist online freigeschaltet
|
Schriftlich 22.09.2025 Mündlich 06.10.- 07.10.2025* |
07.09.2025
Termin wird ab den 14.07.2025 online geschaltet
|
Schriftlich 24.11.2025 Mündlich 08.12.- 09.12.2025* |
04.11.2025 |
* Änderungen der Termine vorbehalten
13. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?
Um ein Omnibus-Unternehmen zu gründen und zu führen, müssen Antragsteller gegenüber der Genehmigungsbehörde (in Berlin: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz: das LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf drei Wegen erbringen. In der Regel ist dies das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Daneben kann der Fachkundenachweis ggfs. auch aufgrund der Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung oder einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem Kraftomnibusunternehmen erfolgen.
Stand: 10.07.2025