Service Berufsausbildung

Zweitschriften für Ausbildungszeugnisse

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über eine bei der IHK Berlin durchgeführten und bestandenen Abschlussprüfung in der dualen Berufsausbildung ist die kostenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift/Ersatzbescheinigung möglich.
  • Die Zeugniszweitschrift orientiert sich an den Angaben in der Prüfungsniederschrift aus dem Jahr der Prüfung und enthält entsprechend unserer Prüfungsordnung (PDF-Datei · 520 KB) u.a. Gesamtergebnis/Noten/Punkte. Weiterhin ist der Zusatz "Ersatzurkunde/Ersatzbescheinigung" sowie ein Vermerk über die Übereinstimmung mit den Eintragungen im Prüfungsprotokoll durch die IHK Berlin aufgeführt.
  • Bitte beachten Sie, dass die IHK Berlin keine Zeugnisse über die Berufsausbildung ohne Noten (sog. Schmuckurkunden) ausstellt, weil die Prüfungsordnung der IHK Berlin die Angabe von Noten/Punkten ausdrücklich vorsieht.

Ihr Antrag

Kosten, Bezahlung und Versand 

Für die Ausstellung berechnen wir gemäß unserer Gebührenordnung (PDF-Datei · 525 KB) eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Wir versenden die Zeugniszweitschrift mit einem Gebührenbescheid per Post. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Zweitschrift ausgestellt werden kann. 

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