Service Berufsausbildung

Zweitschriften für Ausbildungszeugnisse

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über eine bei der IHK Berlin durchgeführte und bestandene Abschlussprüfung in der dualen Berufsausbildung ist die kostenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift/Ersatzbescheinigung möglich.
  • Die in deutscher Sprache ausgestellte Zeugniszweitschrift orientiert sich an den Angaben in der Prüfungsniederschrift aus dem Jahr der Prüfung und enthält entsprechend unserer Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 520 KB) u.a. Gesamtergebnis/Noten/Punkte. Weiterhin ist der Zusatz "Ersatzurkunde/Ersatzbescheinigung" sowie ein Vermerk über die Übereinstimmung mit den Eintragungen im Prüfungsprotokoll durch die IHK Berlin aufgeführt.
  • Bitte beachten Sie, dass die IHK Berlin keine Zeugnisse über die Berufsausbildung ohne Noten (sog. Schmuckurkunden) ausstellt, weil die Prüfungsordnung der IHK Berlin die Angabe von Noten/Punkten ausdrücklich vorsieht.

Ihr Antrag

Kosten, Bezahlung und Versand 

Für die Ausstellung berechnen wir gemäß unserer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Wir versenden die Zeugniszweitschrift mit einem Gebührenbescheid per Post. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Zweitschrift ausgestellt werden kann. 

Weitere Informationen

  • Die Ausstellung von Ersatzurkunden für DDR-Facharbeiterzeugnisse der Prüfungsjahrgänge 1970 bis 1981 erfolgt durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Berlin. Interessenten für zwischen 1982 und 1990 in dem ehemaligen Ostteil Berlins abgelegte Prüfungen fragen bitte bei dem Amt in dem Bezirk in Berlin nach, in dem der Betrieb oder die Berufsschule ihren Standort hatten.
     
  • Auskünfte zur Ausbildung in Berlin (Ost) vor 1989
    Bitte wenden Sie sich an:
    Berlin-Brandenburgisches Wirtschaftsarchiv
    Herrn Björn Berghausen
    Eichborndamm 167, 13403 Berlin
    Telefon: 030-41190698
    E-Mail: mail@bb-wa.de
    Für die Auskunft wird vom Wirtschaftsarchiv ein Entgelt in Höhe von 35 € erhoben.
     
  • IHK-Zeugniszweitschriften und IHK-Ersatzbescheinigungen für Weiterbildungen und Sachkundeprüfungen oder Unterrichtungen