Service Berufsausbildung

Zweitschrift IHK-Prüfungszeugnis Ausbildung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über eine bei der IHK Berlin durchgeführte und bestandene Abschlussprüfung in einem dualen Ausbildungsberuf ist die kostenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich. Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:
  • Zeugniszweitschriften dienen ausschließlich als Duplikat des ursprünglich ausgestellten Dokuments. Sie werden daher auf Grundlage der im Original hinterlegten Daten erstellt. Eine nachträgliche Änderung persönlicher Angaben – etwa Name, Geburtsdatum oder Geburtsort – ist grundsätzlich nicht vorgesehen, auch wenn sich diese Daten inzwischen geändert haben.
    In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei einer Adoption (§ 1758 BGB) oder einer transgeschlechtlichen Namensänderung (§ 13 SBGG) – kann eine Namensänderung in der Zeugniszweitschrift erfolgen. Bitte beachten Sie, dass hierfür ein entsprechender Nachweis erforderlich ist. Das Originalzeugnis fordern wir im Nachgang zum Einbehalt ein.
    Diese Regelung stellt sicher, dass die Dokumente nachvollziehbar und einheitlich bleiben. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrem Antrag auf eine Ersatzbescheinigung, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
  • Die Zeugniszweitschrift orientiert sich an den Angaben in der Prüfungsniederschrift aus dem Jahr der Prüfung und enthält entsprechend unserer Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1835 KB) u.a. Gesamtergebnis/Noten/Punkte. Weiterhin ist der Zusatz "Zweitschrift" sowie ein Vermerk über die Übereinstimmung mit den Eintragungen im Prüfungsprotokoll durch die IHK Berlin aufgeführt.
  • Die IHK Berlin stellt kein Zeugnis über die Berufsausbildung ohne Noten (sog. Schmuckurkunden) aus, weil die Prüfungsordnung der IHK Berlin die Angabe von Noten/Punkten ausdrücklich vorsieht.

Ihr Antrag

  • Bitte füllen Sie dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 279 KB) für die Beantragung einer Zeugniszweitschrift Ausbildung aus und senden dieses per Post, per Telefax (030-31510-107) oder per E-Mail (Katrin.Dummer@berlin.ihk.de) an uns. Die Daten können Sie gern auch nur in einer E-Mail an uns senden.
  • Oder nutzen Sie unser Online-Antragsformular. Bitte beachten Sie hierfür, dass Sie nach Absendung des Online-Formulars per E-Mail einen Bestätigungslink aktivieren müssen. Erst danach erfolgt die Zusendung an uns.

Kosten, Bezahlung und Versand

Für die Ausstellung berechnen wir gemäß unserer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB) (A. 4.5) eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Wir versenden die Zeugniszweitschrift mit einem Gebührenbescheid per Post. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Zweitschrift ausgestellt werden kann. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. ein bis zwei Wochen.

Weitere Informationen

  • Die Ausstellung von Zeugniszweitschriften für DDR-Facharbeiterzeugnisse der Prüfungsjahrgänge 1970 bis 1981 erfolgt durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in Berlin. Interessenten für zwischen 1982 und 1990 in dem ehemaligen Ostteil Berlins abgelegte Prüfungen fragen bitte bei dem Amt in dem Bezirk in Berlin nach, in dem der Betrieb oder die Berufsschule ihren Standort hatten.
  • Auskünfte zur Ausbildung in Berlin (Ost) vor 1989
    Bitte wenden Sie sich an:
    Berlin-Brandenburgisches Wirtschaftsarchiv
    Herrn Björn Berghausen
    Eichborndamm 167, 13403 Berlin
    Telefon: 030-41190698
    E-Mail: mail@bb-wa.de
    Für die Auskunft wird vom Wirtschaftsarchiv ein Entgelt in Höhe von 35 € erhoben.