Aus- und Weiterbildung

Umschulung

Richtlinie für trägergestützte Umschulungen.
Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin hat die gesetzliche Aufgabe, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Der Gesetzgeber möchte hiermit ein mit der Berufsausbildung vergleichbares Qualitätsniveau sichern.
Die Umschulungsrichtlinie finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zum download.
Jede Bildungsmaßnahme ist der IHK unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die folgende Formblätter:
Wo werden die Teilnehmer registriert?
Die Teilnehmer registrieren Sie hier auf unserem Onlineportal.
Hinweis zum Starttermin einer geplanten Umschulungsmaßnahme.
Bitte beachten Sie hierbei folgendes Zulassungskriterium zur Abschlussprüfung:
„Zuzulassen ist, wer die Umschulungszeit zurückgelegt  hat oder wessen Umschulungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungsbeginn endet.“
Hieraus ergeben sich folgende mögliche Startzeiträume:
Startzeiträume
Umschulungsdauer
Sommerprüfung
Winterprüfung
16 Monate
01. Jan - 15. März
01. Aug - 15. Okt
24 Monate
01. Mai - 15. Juli
01. Dez - 15. Feb
28 Monate
01. Jan - 15. März
01. Aug - 15. Okt
Bitte beachten Sie, dass Starttermine selbstverständlich auch außerhalb der aufgeführten Zeitfenster möglich sind. Sollten Sie einen alternativen Starttermin wählen, müssen Sie berücksichtigen, dass die Umschulungsteilnehmer dieser Maßnahmen für den nächstmöglichen Prüfungstermin eingeplant werden.
Anmeldefristen für die Abschlussprüfungen
Abschlussprüfung Sommer: 31. Januar
Abschlussprüfung Winter: 20. August
Wie hoch dürfen die Fehlzeiten der Teilnehmer sein?
Bei der außerbetrieblichen Umschulung handelt es sich um einen Bildungsgang, der insbesondere durch eine starke Verkürzung der Ausbildungszeit gegenüber der Regelausbildungszeit des jeweiligen Ausbildungsberufes gekennzeichnet ist. Dies stellt an alle Beteiligten besonders hohe Anforderungen. Die Zulassung zur Prüfung setzt deshalb voraus, dass sowohl die theoretischen als auch die praktischen Ausbildungsinhalte entsprechend dem Umschulungsplan tatsächlich vermittelt werden konnten. Insofern wird die Zulassungsentscheidung auch in ganz wesentlichem Maße durch die Fehlzeit von Teilnehmern beeinflusst.
Die Zulassung kann also nur dann erfolgen, wenn die Teilnehmer/innen den Umschulungslehrgang ohne wesentliche Fehlzeiten durchlaufen haben. Deshalb muss mit der Prüfungsanmeldung eine Übersicht der individuellen Fehlzeiten eingereicht werden.
Fehlzeiten sind alle Tage, an denen entschuldigt oder unentschuldigt nicht an der Umschulungsmaßnahme teilgenommen wurde. Urlaubstage sind keine Fehlzeiten.
Ab welchem Umfang Fehlzeiten einer Prüfungszulassung entgegenstehen können, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Die Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass Fehlzeiten bis zu 10% der Gesamtdauer der Maßnahme für die Prüfungszulassung unschädlich sind. Wird von einzelnen Teilnehmern diese Grenze überschritten, so muss im Einzelfall dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungs- und Ausbildungsstandes trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Gesamtziel der Maßnahme noch erreicht worden ist. Dazu muss detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- bzw. Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie jeweils die so entstandenen Lücken ausgeglichen worden sind. Entsprechende Nachweise müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK vorgelegt werden. Die IHK Berlin behält sich vor, ggf. zusätzliche Unterlagen anzufordern.