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Zulassung zur Abschlussprüfung nach Ausbildung an einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung gemäß § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Zulassung zur Abschlussprüfung nach Abschluss der Berufsausbildung gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Voraussetzungen in besonderen Fällen gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Kriterien für die Zulassung zur IHK-Prüfung im Anschluss an außerbetriebliche Umschulungsmaßnahmen (gemäß § 45 Absatz 2 Satz 3 BBiG)