Zulassung zur Abschlussprüfung bei schulischen Maßnahmen
Zulassung zur Abschlussprüfung nach Ausbildung an einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung gemäß § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Prüfungsinformation
Zulassung zur Abschlussprüfung mit Berufsausbildung
Zulassung zur Abschlussprüfung nach Abschluss der Berufsausbildung gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Prüfungsinformation
Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung
Voraussetzungen in besonderen Fällen gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Prüfungsinformation für Umschüler
Zulassung zur IHK-Prüfung im Anschluss an außerbetriebliche Umschulungsmaßnahmen
Kriterien für die Zulassung zur IHK-Prüfung im Anschluss an außerbetriebliche Umschulungsmaßnahmen (gemäß § 45 Absatz 2 Satz 3 BBiG)