IHK Berlin

FAQs für IT-Prüfungsteilnehmer

Wann erhalte ich meine Anmeldung und die Zugangsdaten/PIN für die Abschlussprüfungen?

Die Zugangsdaten für das Online-Portal haben Sie bereits mit dem Abschluss des Vertrages bei der IHK erhalten. Die PIN für die Bestätigung des Projektantrages erhalten Sie nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung per E-Mail zugeschickt. Bitte achten Sie darauf, eine aktuelle E-Mail Adresse zu hinterlegen.
Das Anmeldeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über unser Online-Portal. Ihr Ausbildungsbetrieb bekommt Mitte Dezember (bei der Teilnahme an der Sommerprüfung) oder Mitte Juni (Winterprüfung) von der IHK per E-Mail eine Aufforderung zur Anmeldung. Nach erfolgter Prüfungsanmeldung durch den Ausbildungsbetrieb erhalten Auszubildende eine E-Mail mit der Aufforderung diese Anmeldung abzuschließen. Bei Prüfungsteilnehmern eines Berufsausbildungsverhältnisses muss dabei zwingend das Berichtsheft digital vorgelegt werden. Umschüler sowie Teilnehmer schulischer Maßnahmen sind nicht verpflichtet, ihr Berichtsheft online hochzuladen.
FAQs zum Online-Portal finden Sie hier.

Bin ich angemeldet?

Sobald Sie die Anmeldung an die IHK geschickt haben, ändert sich der Status im Online-Portal auf „in Bearbeitung der IHK“
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Onlineanmeldung bis zu vier Wochen dauern kann. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit der Bestätigung der Anmeldung. Die Anmeldefrist ist mit Eingang gewahrt.
FAQs zum Online-Portal finden Sie hier.

Ab wann gilt die neue Ausbildungs-Verordnung in den IT-Berufen?

Die neue Ausbildungsverordnung in den IT-Berufen ist zum 01.08.2020 in Kraft getreten. Alle Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse, die nach diesem Datum beginnen, werden nach dieser neuen Verordnung ausgebildet und auch geprüft.

Was ändert sich durch die neue Ausbildungs-Verordnung im Prüfungsbereich?

Die Berufe haben zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung:
  • Teil 1 der Prüfung (identisch für alle IT-Berufe) mit 20 Prozent Gewichtung
    Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
    Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft.
    Die Abschlussprüfung Teil 1 findet nach 1,5 Jahren statt.
  • Teil 2 der Prüfung mit insgesamt 80 Prozent Gewichtung:
    - Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent)
    - Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent)
    - Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent)
    - Prüfungsbereich 5: WiSo (10 Prozent)
Projektarbeit: Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt bei allen Berufen einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40 Std. (Ausnahme: Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung 80 Std.). In einem zweiten Teil präsentiert der Prüfling diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.
Sperrfach IT-Systemelektroniker: Der Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ beim IT-Systemelektroniker hat ein Sperrfach in einer fachlichen Aufgabe bezogen auf die Elektrotechnik. Das bedeutet, in diesem Prüfungsteil müssen zum Bestehen der Abschlussprüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Wird es neue Leitfäden für den praktischen Teil der Abschlussprüfung nach neuer Ausbildungs-Verordnung geben?

Ja, die neuen Leitfäden werden gerade entwickelt und später unter Leitfäden für die IT-Berufe veröffentlicht.

Wann finden die schriftlichen Abschlussprüfungen statt?

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.

Wann erhalte ich die Einladung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen?

Die Einladungen werden den Prüfungsteilnehmern vier bis sechs Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung von der IHK Berlin per E-Mail zugeschickt. Bitte achten Sie darauf, eine aktuelle E-Mail Adresse zu hinterlegen. Alle Emails sind jederzeit unter “Emails” im Online-Portal einsehbar.
FAQs zum Online-Portal finden Sie hier.

Wann bekomme ich die Punkte/Noten des schriftlichen Teils der Abschlussprüfungen mitgeteilt?

Wir bemühen uns, Ihre vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung in der Regel ca. vier bis sechs Wochen nach dem Prüfungstermin online zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass uns manche Prüfungsausschüsse die Ergebnisse erst nach dem Abschluss der Prüfung mitteilen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse besteht nicht.
Einige Wochen nach der schriftlichen bzw. praktischen Prüfung können Sie im Onlineportal unter www.ihk-berlin.de/auszubildende mit Ihren Zugangsdaten vorläufige (!) Prüfungsergebnisse einsehen. Einen konkreten Termin für diese Veröffentlichung gibt es nicht, da sie abhängig von individuellen Korrektur-/Auswertungsterminen der jeweiligen Prüfungsausschüsse ist.
Es ist daher möglich, dass einige Prüfungsteilnehmer/-innen bereits Ergebnisse einsehen können, während andere leider noch warten müssen.
Das endgültige Prüfungsergebnis erhalten Sie schriftlich mit Ihrem Prüfungszeugnis.
Am Tag der Präsentation und des Fachgesprächs erfahren Sie von Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss, ob Sie bestanden haben oder nicht bestanden haben. Die Punktzahl und damit auch die Noten erhalten Sie mit Ihrem Zeugnis bzw. Ergebnisbescheid von der IHK Berlin per Post.

Wann bekomme ich eine Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung?

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur in der Abschlussprüfung Teil 2 möglich.
Die Einladungen werden im Falle einer mündlichen Ergänzungsprüfung in der Regel eine Woche vor dem Prüfungstermin von der IHK Berlin per Email versendet. Ausnahmen sind möglich.
alte Verordnungen IT-Berufe (bis Ausbildungsbeginn 31.07.2020):
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung gemäß § 9 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Informations- und Telekommunikations-Elektroniker/in, gemäß § 15 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in, gemäß § 21 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Kauffrau und gemäß § 27 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/-kauffrau ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn im Prüfungsteil B (schriftlicher Teil) die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft” und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend” bewertet wurden.
In einem der mit „mangelhaft” bewerteten Prüfungsbereiche kann die Abschlussprüfung somit durch die mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Mit der Note ungenügend (unter 30 Punkte) ist die Prüfung nicht bestanden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.
neue Verordnungen IT-Berufe (ab Ausbildungsbeginn 01.08.2020):
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum
Fachinformatiker/-in, Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management und IT-System-Elektronikerin
kann der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil B (schriftlich) für einen (!) der 3 schriftlichen Prüfungsbereiche beantragen, wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Mit der Note ungenügend (unter 30 Punkte) ist die Prüfung nicht bestanden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.

Wenn ich keine Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung bekomme, habe ich dann bestanden?

Wenn Sie keine Einladung zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten, heißt dieses leider nicht, dass Sie die Abschlussprüfung zwangsläufig bestanden haben: Es kann leider auch bedeuten, dass die Durchführung einer Ergänzungsprüfung nicht möglich ist, weil Ihre Ergebnisse eindeutig „nicht bestanden“ lauten (z.B. bei „ungenügend“ oder „Sperrfach nicht bestanden“).

Was ist, wenn ich 1 bis 2 Seiten mehr in der Dokumentation habe als erlaubt?

Ein bis zwei Seiten mehr in der Dokumentation bedeuten nicht zwingend Punktabzug. Sie sollten dennoch bemüht sein, Ihre Dokumentation gemäß den Anforderungen zu fertigen.

Ich kann aus betrieblich bedingten Gründen den Termin für die Abgabe des Projektantrages/der Dokumentation nicht einhalten.

In beiden Fällen informieren Sie bitte umgehend und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in bei der IHK Berlin per E-Mail und teilen dort Ihr Problem mit. Eine Nichteinhaltung der Termine führt zu einer Bewertung mit 0 Punkten.

Was ist zu tun, wenn das Projekt gänzlich vom gestellten und genehmigten Projektantrag abweicht?

Sollte sich das durchzuführende Projekt drastisch vom gestellten und genehmigten Projektantrag unterscheiden (z.B. gänzlich andere Hardware), ist umgehend die/der zuständige Sachbearbeiter/in bei der IHK Berlin zu informieren.

Muss ich schriftliche Exemplare meiner Dokumentation zum Prüfungsausschuss schicken?

Wenn Ihr Prüfungsausschuss Ihnen per E-Mail (siehe Antragsgenehmigung) mitteilt, dass er schriftliche Exemplare Ihrer Dokumentation übersandt haben möchte, dann schicken Sie diese per Post (ohne Einschreiben) an die genannte(n) Anschrift(en). Sollte Ihnen der Ausschuss nichts mitgeteilt haben, möchten Ihre Prüfer auch keine schriftlichen Exemplare erhalten. Das Versenden auf dem Postweg (bitte nach dem Uploadtermin am gleichen Tag versenden) genügt völlig, ein persönliches Vorlegen bei der IHK ist nicht nötig. Wir bitten auch von Anfragen ob die Dokumentation angekommen ist abzusehen.

Muss ich meine Dokumentation binden lassen?

Nein, das ist nicht nötig – aber es steht Ihnen natürlich frei, sie binden zu lassen. Ein einfaches Abheften in einer Plastikmappe ist ausreichend. Ob Hefter oder Bindung – dies hat keinen Einfluss auf die Bewertung. Eine aufwendige Bindung ist nicht erforderlich.

Wann erhalte ich die Einladung zur Präsentation/zum Fachgespräch?

Die Einladungen werden spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin von der IHK Berlin per Email versendet.

Wer sind die Mitglieder meines Prüfungsausschusses?

Ein Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern und zwar je einem Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und einem Lehrer.

Ausbildungsnachweise

Ihre Ausbildungsnachweise sind zum Zeitpunkt der Zwischen- und Abschlussprüfung im Online-Portal unter „Ihre Prüfungen“ als Gesamt-pdf hochzuladen (gilt nicht für Umschüler), wenn sie nicht in digitaler Form regelmäßig auf unserem Portal unter „Ausbildungsnachweise“ geführt werden. Sie müssen zur Präsentation keine Berichtshefte mitbringen.
§ 5 BBiG: Der Ausbildende hat den Auszubildenden zum Führen von Ausbildungsnachweisen anzuhalten und durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich zu führen und regelmäßig dem Ausbilder vorzulegen. Das Berichtsheft muss nicht zwingend digital geführt werden.

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht zum genannten Prüfungstermin erscheinen.

In diesem Fall benachrichtigen Sie bitte Ihren zuständigen Prüfungskoordinator bei der IHK Berlin und senden anschließend eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail zu.

Ich habe den Prüfungsteil Betriebliche Projektarbeit / Dokumentation oder Fachgespräch / Präsentation nicht bestanden. Wie geht es weiter?

Gemäß Prüfungsordnung der IHK Berlin für die Durchführung
von Abschluss- und Umschulungsprüfungen vom 20. Mai 2020
§ 29 Abs. 2
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Absatz 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Absatz 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
§ 23 Abs. 2 Satz 2
(...) Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Gemäß der Verordnungen über die Berufsausbildungen
zum Fachinformatiker/in vom 10. Juli 1997
§ 15 Abs. 2 Satz 1
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen.
zum Informatikkaufmann/frau vom 10. Juli 1997
§ 27 Abs. 2 Satz 1
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen.
zum IT-Systemkaufmann/frau vom 10. Juli 1997
§ 21 Abs. 2 Satz 1
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen.
zum IT-Systemelektroniker/in vom 10. Juli 1997
§ 9 Abs. 2 Satz 1
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen.
Bei Nichtbestehen der Betrieblichen Projektarbeit oder der Präsentation und Fachgespräch ist zur Wiederholungsprüfung ein komplett neues Projekt einzureichen, auch wenn die Betriebliche Projektarbeit oder die Präsentation und Fachgespräch mit 50 Punkten bewertet wurde. Eine Anrechnung dieser Prüfungsleistung ist nicht möglich, da es sich hier um keine selbständigen Prüfungsleistungen gemäß (§ 23 Abs. 2 Satz 2) handelt.

Ich habe die Prüfung nicht bestanden. Wie geht es weiter?

Vom Prüfungsausschuss haben Sie eine vorläufige Bescheinigung über das Nichtbestehen der Prüfung erhalten. Diese ist unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Für Auszubildende gilt, dass das Ausbildungsverhältnis bis zum regulären Ausbildungszeitende (siehe Vertrag) fortgeführt wird. Auf Verlangen des Auszubildenden wird das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung fortgesetzt. Die Berufsschulpflicht gilt weiterhin! Für Umschüler und externe Prüflinge gilt dies nicht.
Die Aufforderung zur Wiederholungsprüfung erhält Ihr Ausbildungsbetrieb (oder Sie – falls Sie extern an der Prüfung teilnehmen) automatisch und rechtzeitig per Email.