Tourismuskaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen - Prüfung

Die Prüfung im Beruf “Tourismuskaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen” wird mit einer schriftlichen Zwischenprüfung durchgeführt. In der Abschlussprüfung werden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die schriftlichen Prüfungen durchgeführt sowie eine mündliche Prüfung abgenommen.
Es kann eine Zusatzqualifikation im Rahmen der Abschlussprüfung abgelegt werden.

1. Prüfungstermine in Berlin


2025
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 25.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 17.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 06. und 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 25. und 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 noch offen (Anmeldeschluss 15.05.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 28. und 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026)

2027
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2027 24.02.2027 (Anmeldeschluss 15.11.2026)
Herbst 2027 noch offen (Anmeldeschluss 15.05.2027)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2027 27. und 28.04.2027 (Anmeldeschluss 01.02.2027)
Winter 2027/2028 noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2027)


Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung “Tourismuskaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8992 KB) der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/-innen und der Arbeitnehmer/-innen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie unter hier.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Zwischenprüfung (i.d. Regel zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
  • Kenntnisprüfung: 120 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung 1. Tag
  • Geschäftsprozesse im Tourismus: 150 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung 2. Tag
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
  • Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette: 90 Minuten
Mündliche Abschlussprüfung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Aufgabenstellungen analysieren und Lösungswege entwickeln und begründen, Geografiekenntnisse anwenden, service-, kunden- und ergebnisorientiert sowie situationsbezogen kommunizieren, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Zusammenhänge beachten kann.
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen, dabei soll er eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B zugrunde zu legen;

dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen; die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Geschäftsprozesse im Tourismus: 40 %
Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette: 20 %
Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %
Fallbezogenes Fachgespräch: 30 %

7. Wie lauten die Bestehensregeln?


Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Es ist 1 Ergänzungsprüfung möglich bei Note 5 und 6, wenn dies zum Bestehen der Abschlussprüfung führt.

Zusatzqualifikationen
Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden.
Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt die in der Anlage 1 Abschnitt B enthaltene sachliche Gliederung entsprechend.
Prüfung der Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 6 entsprechend.
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung Teil 1 eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Teil 2 Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.

Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Carla Türpitz unter der Tel.-Nr. 030 31510-417 oder per E-Mail: carla.tuerpitz@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 07/2024