Prüfung Tierpfleger/-in

Die Zwischenprüfung im Beruf “Tierpfleger/-in” – Fachrichtungen: Forschung und Klinik / Zoo / Tierheim und Tierpension – findet nur im Frühjahr statt und besteht aus einem schriftlichen sowie einem praktischen Teil. Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an einem Tag durchgeführt. Darüber hinaus muss eine praktische Prüfung absolviert werden.

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 25.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 25.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
2027
Zwischenprüfung
Frühjahr 2027 23.02.2027 (Anmeldeschluss 15.11.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2027 28.04.2027 (Anmeldeschluss 01.02.2027)
Winter 2027/2028 noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2027)

Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Tierpfleger/Tierpflegerin” (Fachrichtungen: Forschung und Klinik / Zoo / Tierheim-Tierpension) ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Website.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Zwischenprüfung
Für jede Fachrichtung (Forschung und Klinik / Zoo / Tierheim-Tierpension) ein berufsbezogener Prüfungskomplex:
Schriftliche Prüfung in 150 Minuten unter anderem aus den folgenden Bereichen:
  • Futter und Einstreu
  • Reinigung und Desinfektion
  • Einrichten von Tierunterkünften
  • Mitwirken bei Behandlungen
Praktische Prüfung in 180 Minuten unter anderem aus den folgenden Bereichen:
  • Pflegen und Versorgen eines Tieres
  • Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres
  • Transportieren eines Tieres im Betrieb
  • Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung
  • Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft
  • Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu
Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Forschung und Klinik
Schriftliche Prüfung
  • Im Prüfungsbereich: Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren
    in Forschung und Klinik (120 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- berufsspezifische Regelungen
- technische Einrichtungen
- Haltungssysteme
- Zuchtprogramme
  • Im Prüfungsbereich: Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlung und Eingriffen (120 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- Desinfektions- und Sterilisationsverfahren
- Hygienestatus
- Endogene und exogene Störfaktoren
- Statistische Auswertung von Daten
  • Im Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Praktische Prüfung
In höchstens 300 Minuten können unter anderem geprüft werden:
  • Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile
  • Einrichten eines Kranken- und Quarantänebereiches
  • Pflegen, Halten und Züchten von Tieren
  • Durchführen von Diagnosemaßnahmen
Gewichtung:
Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:

1. Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik: 40 Prozent
2. Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen: 40 Prozent
3. Wirtschafts- und Sozialkunde: 20 Prozent

In der Fachrichtung Zoo
Schriftliche Prüfung
  • Im Prüfungsbereich: Pflegen, Halten, Versorgen von Tieren im
    Zoo (120 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- berufsspezifische Regelungen
- Gruppenzusammenstellung
- Fortpflanzung
- Tierkrankheiten, Parasitenbefall
  • Im Prüfungsbereich: Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften von Tieren (120 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- Besonderheiten der Tierunterkünfte, Aquarien und Terrarien
- Pflanzen für Wildtiergehege, Aquarien und Terrarien
- Reinigung und Desinfektion
- Tiertransporte
  • Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
Praktische Prüfung
In höchstens 300 Minuten können unter anderem geprüft werden:
  • Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile
  • Einrichten und Reinigen einer Tierunterkunft sowie Desinfizieren mit selbst herzustellender Lösung
  • Ausgestalten eines Geheges oder einer Voliere
Gewichtung:
Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:

1. Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo: 40 Prozent
2. Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften: 40 Prozent
3. Wirtschafts- und Sozialkunde: 20 Prozent.

In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension
Schriftliche Prüfung
  • Im Prüfungsbereich: Pflegen, Halten, Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen (90 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- Tierbeobachtung
- Füttern und Tränken
- Tierbeschäftigung
- Tierkennzeichnung
  • Im Prüfungsbereich: Erziehen von Hunden (60 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- Ausdrucksverhalten und Wesen eines Hundes
- Verhaltensentwicklung, Verhaltensauffälligkeit
- Schutzmaßnahmen
  • Im Prüfungsbereich Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit (90 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- Verträge
- Angebote
- Reklamationen
- Zahlungsverkehr, Rechnungen und Mahnungen
  • Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
    können unter anderem geprüft werden:
- Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
Praktische Prüfung
In höchstens 300 Minuten können unter anderem geprüft werden:
  • Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile
  • Vorbereiten sowie Einfangen oder Ergreifen eines Tieres für den Transport
  • Umgang mit einem Hund und Dokumentieren seines Verhaltens
  • Tiere zu Gruppen zusammenstellen
Gewichtung
Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:

1. Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen: 30 Prozent
2. Erziehen von Hunden: 20 Prozent
3. Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit: 30 Prozent
4. Wirtschaft- und Sozialkunde: 20 Prozent

7. Wie lauten die Bestehensregeln?


Für die Fachrichtung “Forschung und Klinik”:
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Für die Fachrichtung “Zoo”:
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Zoos mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Für die Fachrichtung “Tierheim-Tierpension”:
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung (für alle Fachrichtungen):
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das jeweilige bisherige Ergebnis und das entsprechende Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 :1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.

Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Katja Jürgensen unter der Tel.-Nr. 030 31510-474 oder per E-Mail: Katja.Juergensen@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 07/2024